Hallo, Frau Holzner! Wären Sie bereit, sich für die Prüfung eines AfD-Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen? Freundliche Grüße- Monika L.
Politische Parteien sind wichtige Bindeglieder zwischen den Wählerinnen und Wählern einerseits sowie dem Parlament und der Regierung andererseits. Daher steht ein Parteiverbot immer in einem Spannungsverhältnis mit anderen demokratischen Grundsätzen. Es müssen deshalb richtigerweise hohe Hürden genommen werden, um ein Verbotsverfahren gegen eine Partei anzustreben.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhängerinnen und Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt allein die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen nicht.
Es gibt durchaus Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren bei der AfD gegeben sein könnten. Ein Parteiverbot ist jedoch das schärfste Schwert der wehrhaften rechtsstaatlichen Demokratie. Dabei ist klar, dass ein Verbot kein Allheilmittel gegen das von einer verfassungswidrigen Partei verbreitete Gedankengut ist. Auch aus diesem Grund, sollte ein Verbotsverfahren nicht leichtfertig angestrebt werden.
Als Sozialdemokratin beobachte ich das Erstarken rechtsextremer Kräfte mit großer Sorge. Die zentralen Ziele der SPD-Landtagsfraktion sind es, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen, Sicherheit im Wandel zu geben und für sozialen Ausgleich zu sorgen. Kurz: Gute Politik, die sich an den Problemen und Herausforderungen der Saarländerinnen und Saarländer orientiert. Damit wollen wir auch den falschen Versprechungen von rechts den Nährboden entziehen. Die SPD war und ist auch in Zukunft das Bollwerk gegen rechts.