Frage an Martina Gregersen von Rainer S. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Frau Gregersen,
Gesetze sind kein Selbstzweck, sondern sollen das Miteinander in der Demokratie regeln und sollten daher nachvollziehbar und verständlich sein.
Folgende Problematik lässt mich jedoch daran zweifeln:
Ich bin seit Mitte 2007 Rentner regulärer Altersrentner und habe Anfang diesen Jahres ca. 2000 Euro von einer Direktversicherung erhalten, die meine Firma vor Jahren für mich abgeschlossen hatte.
Daraufhin forderte mich meine Krankenkasse auf, 10 Jahre lang einen monatlichen Beitrag von 3,05 Euro zu zahlen (ergibt 366 Euro), wozu ich als Empfänger einer Betriebsrente gemäß gesetzlicher Vorschriften zur Beitragspflicht von Versorgungsbezügen verpflichtet wäre (1/120 der Leistung für die Dauer von 10 Jahren).
Diese unverständliche Regelung führt nach Auskunft eines Krankenkassen-Mitarbeiters sogar zu solch unsinnigen Forderungen wie monatlich 0,17 Euro für 10 Jahre!
Frage 1: Wieso ergibt sich wegen einer einmaligen Zahlung eine Beitragspflicht für 10 Jahre?
Frage 2: Wieso wird meine Direktversicherungssumme um 18% reduziert?
Sagen Sie bitte nicht, das geschehe wegen gesetzlicher Vorschriften, sondern erläutern Sie mir bitte die Berechtigung und den Sinn dieser Regelungen.
Beste Grüße von Rainer Schumacher
Sehr geehrter Herr Schumacher,
ich verstehe sehr gut, dass Sie darüber erbost sind und mit Unverständnis reagieren, wenn Ihnen von Ihrer "Zusatzrente" wieder ein ganz erheblicher Anteil weg genommen wird. Sie auch nicht der Einzige, der sich aufregt: das ging und geht vielen Betroffenen so. Und man mag es für ungerecht halten, dass ist es aber eigentlich nicht.
Denn diese Änderung wurde notwendig, um die Bezieher von laufenden und einmaligen Renten (wie bei Ihnen) gleichzustellen. Das Bundessozialgericht forderte also den Gesetzgeber zum Handeln auf, damit diese Ungleichbehandlung beider Rentenzahlungen beendet wird. Das geschah am 21.7.2004 mit der Änderung des § 229 Abs.1 Nr. 5 SGB V.
Die Verteilung der Beitragslast auf 10 Jahre dient zur Milderung der Belastung. Sie müssen diese aber nicht in Anspruch nehmen und können mit Ihrer Krankenkasse auch eine Einmalzahlung verabreden.
Ich hoffe, Sie können trotz allem Verdruss die übrig bleibende Summe genießen, und verbleibe mit freundlichem Gruß
Ihre Martina Gregersen