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Martina Feldmayer
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Frage von Antje S. •

Zum geplanten hessischen Klimaschutzgesetz 1. Gab es nach der Anhörung noch Änderungen ? 2. Inwiefern wurde die Stellungnahme des BUND berücksichtigt ? 3. Wann soll es beschlossen werden ?

Am 23.11 hat die Anhörung zu dem Gesetz stattgefunden u.a. hatte auch der BUND eine Stellungnahme dazu abgegeben und bemängelt, dass es keine Signale oder Aussagen dazu gibt, welches finanzielle Budget des Landes Hessen eingesetzt werden soll um das CO2 Budget in den nächsten 13 Jahren auf Null zu bringen. Weiterhin wurde bemängelt, dass gesetzliche Verankerungen und Verordnungsermächtigungen komplett fehlen, dass der Entwurf jegliche Anforderungen, Ziele, Vorgaben, Verbote aber auch Förderungen des Landes gegenüber Dritten vermeidet. Vorschriften etwa zum Betrieb fossiler Heizungen, Solarpflicht bei neuen oder Bestandsgebäuden, der Defossilierung von Gewerbe und Fernwärme, der Abwärmenutzung u.a. von Rechenzentren fehlen völlig. Der BUND hält den Entwurf daher für weitgehend unwirksam für den Klimaschutz . Desweiteren wird bemängelt, dass der Sektor der Landwirtschaft, welcher ja auch im Bundesklimaschutz benannt ist, nicht in dem hessischen Gesetz nicht erwähnt wird.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

nach der Anhörung im Hessischen Landtag haben wir einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf gestellt. Er wurde im Umweltausschuss des Hessichen Landtags beschlossen. Die Änderungen beziehen sich auf die Stellungnahmen der Anzuhörenden, unter anderem die des BUND Hessen:

Der wissenschaftliche Klimabeirat bekommt weitere spezifische Aufgaben.

Für die Überprüfung der Klimaziele wurde - neben dem 5-Jahres-Turnus - ein weiteres Verfahren zum Monitoring eingeführt, damit auch während der 5 Jahre bei Verfehlung der Sektorenziele reagiert werden kann.

Der Entwurf des Klimagesetzes ist auf der Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung im Januar. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags könnte es im Januar beschlossen werden. In der 5 Jahres Planung des Landes Hessen sind insgesamt 4,5 Mrd. Euro für den Klimaschutz vorgesehen. Der Gesetzentwurf sorgt dafür, dass alle Gesetze, Verordnungen und größere Förderprogramm mit einem „Klima-Check“ überprüft werden. Es sorgt dafür, dass schädliche Treibhausgase ein Preisschild bekommen. Es sorgt dafür, dass die Klimaneutralität der Landesverwaltung 2030 gesetzlich festgeschrieben wird. Der Gesetzentwurf schreibt die Klimaziele und das Pariser Klimaziele für das Land Hessen fest. Um nur einige Eckpunkte zu nennen. 

Im kürzlich beschlossenen Energiegesetz des Landes Hessen ist die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung festgesetzt worden. Dies betrifft unter anderem die Abwärmenutzung von Rechenzentren. 

Weitere konkrete Maßnahmen werden mit dem neuen Klimaplan implementiert werden. 

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