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Martina Feldmayer
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Frage von Horst E. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):

„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“

Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Der Staatswald steht allen Bürgerinnen und Bürgern  zur Erholung offen und  seine Nutzung ist generell kostenfrei. Ich setze mich dafür ein, dass dies weiterhin so bleibt, um auf Ihre Frage zu antworten. Das Gleiche gilt für die Nutzung des Staatswaldes zu sportlichen Zwecken (zum Beispiel Wandern), die nicht kommerziell sind und keine größere Beanspruchung des Waldes darstellen. Eine Ausnahme ist, wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird. Dann entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird in diesem Fall eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben.  Um die finanzielle Belastung der einzelnen Vereine abzumildern, hatte Hessen-Forst im Jahr 2018 mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Danach entrichten beide Organisationen für ihre angeschlossenen Vereine jeweils eine einmalige Jahrespauschale, womit der dem Landesbetrieb Hessen-Forst für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abgegolten ist.  Das halte ich für eine gute und praktikable Lösung. 

 

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