Wieso haben Sie eigentlich am 21. Juli 2021 gegen den Antrag zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen gestimmt, obwohl die Grünen das jetzt im Bundestagswahlkampf fordern?
Sehr geehrter Herr Berger,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode habe ich mich zusammen mit der Grünen-Landtagsfraktion für eine Modernisierung des Landtagswahlrechts und damit auch für eine Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg auf 16 Jahre stark gemacht. Leider hat damals unser Koalitionspartner nicht mitgezogen. Im aktuellen Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung ist die Modernisierung des Landtagswahlrechts mitsamt einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre fest verankert und bereits angestoßen.
Ich habe daher am 21. Juli 2021 nicht gegen eine generelle Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen gestimmt, sondern gegen den Antrag der SPD. Denn im Gegensatz zur SPD greift uns Grüne eine alleinige Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre zu kurz. Wir – und übrigens auch viele Jugendorganisationen, die bei der Anhörung des Gesetzentwurfs der SPD anwesend waren – stehen klar für eine umfassende Modernisierung des Landtagswahlrechts ein, damit der Landtag auch für Frauen und jüngere Wähler*innen attraktiver wird. Und dazu gehört eben die wichtige Absenkung des Wahlalters, jedoch als Teil eines Gesamtpakets mit mehreren Maßnahmen. Dieses Gesamtpaket beinhaltet zudem die Einführung des Zweitstimmenrechts. Damit sollen Wähler*innen zukünftig mit der Erststimme den oder die Direktkandidat*in im Wahlkreis in den Landtag wählen können. Die Zweitstimme soll – wie bei der Bundestagswahl – an eine Partei gehen. Ziel ist unter anderem, mehr Frauen ins Parlament zu bekommen. Bei Kommunalwahlen sollen zudem junge Leute ab 16 Jahren schon für den Gemeinderat kandidieren dürfen. Dafür muss in einem weiteren Schritt auch die Gemeindeordnung geändert werden.
Ich bin zuversichtlich, dass das Reformvorhaben bei allen im Landtag vertretenen demokratischen Parteien seine Zustimmungen finden wird und – wie von der grün-schwarzen Landesregierung geplant – am 20. Oktober 2021 vom Landtag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet werden kann.
Schönen Gruß von Martina Braun