(...) bereits nach der alten Zielbestimmung (B V 1.6.5) im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP) sollte der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden und eine Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, nicht zugelassen werden. (...) Die von Ihnen weiter aufgeworfene Frage, ob das Gelände des ehemaligen Flugplatzes Fürstenfeldbruck als Alternative für eine dritte Bahn am Flughafen München in Betracht käme, hat die Regierung von Oberbayern im Planfeststellungsbeschluss vom 5. (...)
(...) die FDP hatte von Anfang an das Ziel, den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nicht für den Geschäftsflugbetrieb freizugeben. Mit der Verabschiedung des LEP durch das Bayerische Kabinett am 7. (...)
(...) ich gehe davon aus, dass sich Ihre Äußerungen auf die Begründung der bereits im Jahr 2010 geänderten Zielbestimmung (1.6.8 (Z), nunmehr 4.5.5 (Z)) im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) beziehen, wonach in der Region München (14) zusätzlich zu der bestehenden Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zugelassen werden soll. Diese Zielbestimmung wurde von der Bayerischen Staatsregierung mit Zustimmung des Bayerischen Landtages erlassen. (...)
(...) Angesichts dieser Entwicklung und der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit der betroffenen Personen, die eine solche Unterbringung in die Psychiatrie darstellt, ist eine umfassende Überprüfung des gesetzlichen Rahmens dringend geboten. (...) Zunächst müssen wir gewährleisten, dass dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wieder verstärkt Rechnung getragen wird. (...)