Das Bild zeigt Martin Stümpfig, einen Mann mit kurzen dunklen Haaren, der lächelt. Martin Stümpfig trägt ein grünes Hemd und einen dunkelblauen Blazer
Martin Stümpfig
Bündnis 90/Die Grünen
75 %
/ 4 Fragen beantwortet
Frage von Helmut T. •

Die Umsetzung u.a. der STVO ist Ländersache. Diese halten sich nur bedingt daran, den Bund scheint das nicht zu stören. Kann die Exekutive durch Untätigkeit Gesetze einfach außer Kraft setzen?

Sehr geehrter Herr Stümpfig,

laut STVO ist die zul. Geschwindigkeit für LKW über 7,5 t auf 80 km/h beschränkt. In einem mir vorliegenden Schreiben des Bayerischen Innenministers ist dieser damit zufrieden, dass viele LKW wegen des Tempobegrenzers nicht schneller als 90 km/h fahren und sieht mit 1926 Verwarnungen bei LKW in 2019 deshalb keinen Grund für weitere Geschwindigkeitskontrollen bei diesen. Die gefahrenen Kilometer der LKW p.a. in Bayern liegen bei ca. 11 Milliarden. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2018 bei „LKW-Unfällen” außerhalb der LKW 588 Menschen getötet und ca. 30.000 verletzt. Tempo 80 bei LKW würde die Zahl der Opfer senken, siehe Art. 2 GG, den Dieselverbrauch um eine dreistellige Millionenzahl p.a. in Bayern senken, von weiteren Unfallfolgen abgesehen. Welche Möglichkeit, die Exekutive daran zu erinnern, dass die Gesetze auch für sie gelten, sehen Sie?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Treubel

Darf ich Ihre Antwort für eine von mir initiierte Petition verwenden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.

vielen Dank für Ihre Nachricht und plausiblen Schilderung zur Durchsetzung der StVO. Eine Verdichtung von Kontrollen ist in der Tat auch die Lösung die ich mir vorstelle um geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen durchzusetzen und zu kontrollieren. Unabhängig der Fahrzeugklasse. Ich werde mich zudem an den bayerischen Innenminister wenden und hierzu nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Stümpfig

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

inzwischen habe ich eine Antwort des Innenministers erhalten, die ich Ihnen hier gerne weiterreiche:

Zu hohe Geschwindigkeiten im Straßenverkehr sind in der Tat ein generelles Problem. Allein im Jahr 2021 war rund ein Viertel (109 von 425) aller tödlichen Verkehrsunfälle in Bayern auf zu hohe und nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Gerade bei Lkws ist die objektiv bestehende Betriebsgefahr schon wegen der erhöhten kinetischen Energie deutlich höher als die eines Pkw. Um diese Gefahr einzugrenzen und zu beherrschen, wurde für den Lkw-Verkehr ein engmaschiges Netz an ordnungsrechtlichen Vorschriften geschaffen. Dieses Vorschriftennetz dient der Sicherheit des Fahrers und der Ladung des Lkw selbst, vor allem aber dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer.

Um diese teils sehr komplexen Vorschriften angemessen kontrollieren zu können, setzt die Bayerische Polizei für die Kontrolle des Schwerlastverkehrs insbesondere die Spezialisten der Schwerverkehrskontrollgruppen ein. So wurden im Kalenderjahr 2021 über 137.101 Nutzfahrzeuge im Personen- und Güterverkehr durch die Bayerische Polizei kontrolliert. Rund 13.703 Fahrzeuge mussten beanstandet werden. Neben der Fahrtauglichkeit und dem Zustand des Fahrzeugs wird dabei auch die gefahrene Geschwindigkeit überprüft, die durch das digitale Kontrollgerät permanent aufgezeichnet wird.

Parallel zur Kontrolle und Sanktionierung leisten technische Einrichtungen im Lkw einen nicht zu unterschätzenden Beitrag, um die Verkehrssicherheit dieser Fahrzeuge zu erhöhen. Der in der EU obligatorische Geschwindigkeitsbegrenzer im Lkw zählt zu dieser Kategorie technischer Sicherheitseinrichtungen. Der Geschwindigkeitsbegrenzer drosselt die Motorleistung bei Erreichen einer Fahrgeschwindigkeit von 90 km/h.

Zudem werden die Lkw-Fahrer beanstandet, wenn durch eine mobile oder stationäre Geschwindigkeitsmessanlage eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt wird. Allein die Bayerische Polizei verfügt über rund 540 mobile Messsysteme – davon etwa 330 Handlaser-Messgeräte – sowie 24 stationäre Messanlagen, beispielsweise in Straßentunneln in München. Dazu kommen zwölf sogenannte „Enforcement-Trailer“, das sind besonders leistungsfähige Fahrzeuganhänger zur Geschwindigkeitsüberwachung, die mehrere Tage autark an unterschiedlichen Standorten eingesetzt werden können. Hierdurch ist nun auch eine Überwachung an kritischen Stellen, an denen sich eine Messung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bisher als schwierig darstellte (z. B. Baustellenbereiche auf Bundesautobahnen), erleichtert bzw. überhaupt erst möglich. So konnten im Jahr 2021 allein mit technischer Verkehrsüberwachung 1.101.806 Geschwindigkeitsverstöße verfolgt werden. Zudem wurden durch „manuelle“ Geschwindigkeitskontrollen der Bayerischen Polizei im vergangenen Jahr weitere 348.837 Anzeigen erstattet und 785.605 Verwarnungen erteilt.

Zu berücksichtigen ist, dass bei der Verkehrsüberwachung die Verhinderung schwerer Verkehrsunfälle im Vordergrund steht. Eine lückenlose Verkehrsüberwachung ist weder möglich noch wünschenswert. Deshalb führt die Polizei ihre Maßnahmen der Verkehrsüberwachung nach Zahl, Art, Umfang, Einsatzort und Einsatzzeit in erster Linie an bekannten Unfallschwerpunkten und Unfallgefahrenpunkten durch.

Zudem entwickeln wir die vorhandenen Kontrollmöglichkeiten ständig weiter. So habe ich erst am 2. September 2022 das neue hochmoderne Schwerverkehrskontrollfahrzeug der Verkehrspolizeiinspektion Hof vorgestellt, das in einem Pilotversuch ein Jahr lang in Oberfranken getestet wird. Dieses Fahrzeug ist unter anderem mit einer Detektionstechnik versehen, welche in der Lage ist, aus der Ferne den Datenschreiber vorbeifahrender Lkws auszulesen. Dabei kann beispielsweise ohne Anhaltung des LKWs festgestellt werden, ob Geschwindigkeitsverstöße begangen wurden. Ergänzend dazu haben wir auch zwei stationär einsetzbare Detektionsgeräte mit den gleichen Funktionen beschafft. Durch diese neue Kontrolltechnik erhoffen wir uns an stationären Kontrollpunkten und im fließenden Verkehr noch gezieltere, effizientere und effektivere Lkw-Kontrollen durchführen zu können. Darauf aufbauend werden wir prüfen, ob wir für die Bayerische Polizei wei-tere solche Spezialfahrzeuge anschaffen.

 

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