Frage an Martin Stümpfig von Anja M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Stümpfig,
im Rahmen von weltweiten Protesttagen zur Versorgungslage von Borreliose-Patienten hat das Aktionsbündniss für zeckenübertragene Erkrankungen, OnLyme-Aktion.org zum dritten Mal in Deutschland Aktionen initiiert, die auf die desolate Versorungungslage von vor allem an Spät-Borreliose erkrankten Menschen hinweisen.
Nachzulesen hier:
http://onlyme-aktion.org/zeckenstich-borreliose-onlyme-aktion-org-brachte-erneut-patienten-auf-die-strasse/
Eine Online-Petition "Schutz für Patienten mit Borreliose und Co-Infektionen" wurde dem Bundesgesundheitsministerium und dem Petitionsausschuss vorgelegt.
Der Text der Petition ist hier nachzulesen:
https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-fuer-patienten-mit-borreliose-und-co-infektionen?utm_source=extern&utm_medium=widget&utm_campaign=schutz-fuer-patienten-mit-borreliose-und-co-infektionen
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob sie bereit sind sich für die Belange von Borreliose-Patienten einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass das, was von politischer Seite möglich ist zu tun?
Liebe Grüße, Anja Maurer
Sehr geehrte Frau Maurer,
vielen Dank für Ihre persönliche Nachricht und Anfrage zum Thema Borreliose.
Ich selbst bin in meiner Fraktion im Bayerischen Landtag für die Fragen im
Bereich der Energie- und Klimapolitik zuständig und kann Ihnen daher keine
ausführliche Antwort zum Thema Borreliose geben. Ihr Anliegen habe ich an die
Bundestagsfraktion weitergeleitet, da dies kein Landesthema ist. Ich bitte um
ihr Verständnis. Unsere grüne Bundestagsfraktion unterstützt, losgelöst vom
Inhalt selbst keine Petitionen, die sich an den Bundestag wenden.
Der Petitionsausschuss des Bundestages, an den sich die Petition richtet,
kümmert sich um die eingebrachten Anliegen, holt Stellungnahmen ein und führt
in Einzelfällen auch Anhörungen durch. Vor einem abschließenden Votum halten
die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen im Petitionsausschuss mit uns
FachpolitikerInnen Rücksprache. Ich selbst bin Mitglied des
Petitionsausschusses im Bayerischen Landtag, doch würden Sie ihre Petition
auch an den Bayerischen Landtag senden, würde hier womöglich der Fachausschuss
für zuständig erklärt werden.
Nach eine kurzen Rückfrage in der grünen Bundestagsfraktion möchte ich aber
ein paar Anmerkungen machen: Mit dem Thema Meldepflicht haben sich hessische
Landtagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits befasst und im Dezember
2010 eine Kleine Anfrage dazu eingebracht (siehe 18/3208). Obwohl aktuell in
den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
Meldepflichten existieren, konnten wir damals die Begründung des
Gesundheitsministeriums gegen eine Meldepflicht gut nachvollziehen. Sie
lautete:
„Die derzeitige Liste meldepflichtiger Erkrankungen nach § 6 IfSG beschränkt
sich auf Krankheiten, bei denen schon der Verdacht des Vorliegens einer
Erkrankung ein Handeln des Gesundheitsamtes erfordert. Dies ist für
Lyme-Borreliose-Erkrankungen nicht gegeben. In § 7 IfSG wird zwischen
namentlichen und nichtnamentlichen Meldungen unterschieden. Aufgrund der
derzeit verfügbaren Labordiagnostik (siehe unten) könnte eine alleinige
nichtnamentliche Meldepflicht für Labore nach § 7 IfSG nur ein sehr ungenaues
Bild der Epidemiologie der Borreliosen liefern. Die namentliche Meldepflicht
für Erreger nach § 7 ist auf solche Krankheitserreger beschränkt, deren
direkter oder indirekter Nachweis eine unmittelbare Reaktion des
Gesundheitsamtes erfordert, um Maßnahmen zur Eindämmung einer akuten
Weiterverbreitungsgefahr ergreifen zu können. Dies ist für
Lyme-Borreliose-Erkrankungen nicht gegeben.“
Zitiert wurde in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Kordula
Schulz-Asche das Nationale Referenzzentrum für Borrelien am Bayerischen
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wie folgt: „Da die
Lyme-Borreliose zudem nicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist und gegen
eine Borrelieninfektion derzeit nicht geimpft werden kann, würde eine Meldung
beim Gesundheitsamt im Einzelfall weder Ermittlungen noch Schutzmaßnahmen nach
dem Infektionsschutzgesetz nach sich ziehen. Aus einer Meldepflicht lassen
sich somit keine unmittelbaren präventiven Maßnahmen ableiten. Anders verhält
es sich beispielsweise bei der FSME: eine frische FSME-Infektion führt
zuverlässig rasch zu Antikörperbildung. Eine Meldepflicht ist hier sinnvoll,
da lokale Krankheitshäufungen regionale Impfempfehlungen ermöglichen. Darüber
hinaus lässt sich die Lyme-Borreliose - auch im Gegensatz zur FSME - gut mit
Antibiotika behandeln. Eine Meldepflicht für die Lyme-Borreliose wäre nicht
nur für die in der Patientenversorgung tätigen Ärzte, sondern auch für
Gesundheitsbehörden mit einem erheblichen personellen und finanziellen
Arbeitsaufwand bei sehr begrenztem Nutzen verbunden.“
Ich habe Ihr Anliegen auch an meine Landtagskollegen Ulrich Leiner
weitergeleitet, der in der Fraktion für Gesundheit und Pflege zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Stümpfig