Frage an Martin-Sebastian Abel von Jocelyne L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abel,
Ihnen liegt mit der Petition I.3/16-P-2014-04842-03 folgenden Sachverhalt zur Entscheidung vor:
- Das geltende Tierschutzgesetz §§ 2, 7 und 11 schreibt verbindlich eine artgerechte Haltung von Tieren unter Berücksichtigung des artgemäßen Bewegungs-und Verhaltensbedarfs vor.
- Der Staatsanwaltschaft Bochum liegt im Rahmen einer Strafanzeige u.a. folgendes Bildmaterial der Tierhaltung im Affenlabor Covance vor: http://goo.gl/7IwpX7
Die Strafanzeige wurde mit der Begründung eingestellt, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorläge.
Es bedarf kein Fachwissen, sondern es ist allgemein bekannt, dass die Haltung von hochempfindsamen Tieren wie Primaten in kleinen Käfigen und in Einzelhaltung der gesetzlichen Vorgabe einer artgerechten Tierhaltung nicht erfüllen kann. Diese Haltung kann von jedermann nur empfunden werden, wie sie ist: barbarisch.
Man darf daher voraussetzen, dass auch die Staatsanwaltschaft Bochum wissen muss, dass Sozialtiere wie Primaten artgerecht in genügend geräumigen Gehegen und in genügend großen, gemischten Gruppen zur Entwicklung einer Gruppendynamik gehalten werden müssen. Hätte die Staatsanwaltschaft Zweifel an die Authentizität des vorgelegten Bildmaterials gehabt, hätte sie schon aufgrund eines Anfangsverdachts Ermittler vor Ort bestellen müssen, um sich davon selbst zu überzeugen, dass die Tiere nicht artgerecht und daher gesetzwidrig gehalten werden.
Ich bitte Sie daher, sehr geehrter Herr Abel, in Ihrer Funktion als Volksvertreter und Kontrollinstanz der Exekutive, mir folgende drei Fragen zu beantworten:
1. Empfinden Sie persönlich beim besten Wissen und Gewissen diese Haltung von Primaten als artgerecht?
2. Liegen aus Ihrer Sicht beim Vorliegen dieses Bildmaterials keine zureichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vor?
3. Ist aus Ihrer Sicht die erbetene Veranlassung der Erhebung der öffentlichen Klage durch den Landtag NRW nicht dringend geboten?
Jocelyne Lopez
Sehr geehrte Frau Lopez,
danke für Ihre Fragen. Ich bitte zu entschuldigen, dass die Antwort aufgrund der Abschlussberatungen zum Haushalt 2015 Ende des abgelaufenen Jahres längere Zeit in Anspruch genommen hat. Ich wollte mich zunächst über die Petition informieren und darüber ob es Anhaltspunkte für Verstöße gegen geltendes Recht gibt.
Nachdem Sie mir bereits auf Ihrem Blog nach einer anderen Anfrage unterstellten, ich würde Demokratie und Bürgerrechte verraten, habe ich keine Lust auf Ihre Fragen zu antworten.
Für den Fall, dass andere Menschen mitlesen, antworte ich Ihnen jedoch wie folgt:
1. Empfinden Sie persönlich beim besten Wissen und Gewissen diese Haltung von Primaten als artgerecht?
Ich empfinde großes Mitgefühl für diese unsere Mitgeschöpfe und die Bilder haben mich sehr berührt. Ich kann allerdings nichts zu der Authentizität der Bilder und den Umständen sagen. Nach Auskunft der Behörden gibt es keine Anhaltspunkte für Verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Daher scheint es rechtlich einwandfrei zu sein. Ob die Haltungsvorschriften artgerecht sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Auch kenne ich das VersuchssettIng nicht. Deswegen kann ich keine Auskunft darüber geben, ob es artgerecht ist oder nicht.
2. Liegen aus Ihrer Sicht beim Vorliegen dieses Bildmaterials keine zureichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vor?
Da ich weder die Authentizität der Aufnahmen noch die Umstände, unter denen die Aufnahmen gemacht wurden kenne, kann ich darüber kein Urteil bilden.
3. Ist aus Ihrer Sicht die erbetene Veranlassung der Erhebung der öffentlichen Klage durch den Landtag NRW nicht dringend geboten?
Wie Ihnen schon in anderen Zusammenhängen mehrfach dargelegt, können wir als Parlament weder Klage noch Anzeige erheben bzw. erstatten.