Frage an Martin-Sebastian Abel von Eckart B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Abel,
ich habe ihre Argumente sehr genau nachverfolgt bezüglich der Übernahme das Tarifergebnisses und möchte hierzu noch ein Statement abgeben. Kein Stellenabau: Das stimmt definitiv nicht, erkundigen Sie sich bitte einmal wie es z. B. bei der Stadt Essen oder in meinem Heimatort Haltern am See aussieht. Keine Verlängerung der Arbeitszeit: stimmt auf dem Papier, aber tatsächlich beträgt meine wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt 45 statt der vorgesehenen 40 Stunden. Zudem verweise ich darauf, dass schon seid Jahren die Besoldungsanpassungen deutlich unter denen der Industrie liegen. Wie soll man noch motiviert seine Arbeit leisten, wenn die Arbeit nicht mehr anerkannt wird, wobei ich betone den gesamtem Abschluss auf den höheren Dienst zu übertragen ist m. E. nicht erforderlich (Einmalzahlung bzw. 0,5 %), dennoch hätte ich gehofft und erwarte dies auch von Ihnen, dass meine Arbeit nicht nur durch einen warmen Händedruck honoriert wird. Ich werde nur noch Dienst nach Vorschrift leisten und keine Minute mehr an Mehrarbeit leisten. Wenn ich halt bedingt durch meine Rückenbeschwerden starke Rückenschmerzen habe bleibe ich zu hause, anstatt wie bisher meinen dienstlichen Verpflichtungen nachzukommen. Ich verabschiede mich somit innerlich von meiner Arbeit. Nur noch als Info, durch ihren Solidarpakt, werden in den betroffenen Gemeinden eh schon starke Einschnitte vorgenommen, ich empfehle Ihnen hierzu z. B. bei der Stadt Haltern zu erkundigen, denn z. B. Jugendeinrichtungen, Frauenhäuser werden nicht durch das Land sondern durch die zuständige kommune finanziert. Sollte Ihnen bekannt sein offensichtlich nicht,
Zusätzlich noch 2 Fragen:
1. Warum wurden 60 Millionen an Fördermittel durch die EU gestoppt
2. Seid den 50iger Jahren hätten für die Pensionen Rücklagen gebildet werden müssen Warum ist dies erst seid 10 Jahren der Fall? Wo sind die Rücklagen die hätten angesammelt werden müssen geblieben?
Sehr geehrter Herr Bartels,
vielen Dank für Ihre Fragen. Erst einmal gehe ich auf Ihre Ausführungen zur Tarifübertragung der Beamten und Ihre Einlassungen auf meine Argumentation ein. Die Frage zu den EU-Fördermitteln beantworte ich der Übersicht halber gesondert.
Zur Weitergabe des Tarifabschlusses:
wie der Übersicht in der mittelfristigen Finanzplanung ( http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1401.pdf ) zu entnehmen ist, machen die Personalkosten (insbesondere für Schule, Polizei und Justiz) wie in jedem Jahr auch im Haushalt für 2013 den größten Anteil aus (22,9 Mrd. €). Weitere wichtige Posten sind die Mittel für die Kommunen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz, für Zinszahlungen (4,2 Mrd. €), Hochschulen, Wissenschaft und Forschung (7,4 Mrd. €) und für den Schul- und Weiterbildungsbereich 15,1 Mrd. €). Auf dem Weg zur notwendigen Konsolidierung des Landeshaushalts und zur Einhaltung der Schuldenbremse, konnten wir den Personaletat nicht ausnehmen.
Mit dem Haushalt 2013 gelingt der Spagat, das Ziel der Schuldenbremse bis 2020 fest im Blick zu haben und gleichzeitig die notwendigen Investitionen zur Stärkung der Leistungs- und der Wettbewerbsfähigkeit zu tätigen. Wir setzen weiter auf die gezielte Förderung von Bildung, Betreuung, Wirtschaft und Kommunen.
Zum Stellenabbau von Kommunalbeamten in einzelnen Kommunen kann ich Ihnen keine Auskunft geben, da wir als Land dafür nicht zuständig sind. Als Land stärken wir die Kommunen jedoch erheblich: so werden durch den Steuerverbund rund 235 Millionen Euro mehr für die Kommunen zur Verfügung gestellt als 2012. Gegenüber der alten Regierung aus CDU-FDP stellen wir die Kommunen sogar um eine Milliarde Euro besser. Das ist ein echter Politikwechsel und verhindert, dass vor Ort Infrastrukturen wegbrechen.
Zusätzliche 530 Millionen Euro werden im Rahmen des Hochschulpakts 2020 für den Ausbau von Studienplätzen bereitgestellt, die zur Hälfte vom Bund mitfinanziert werden. Im Bereich der frühkindlichen Bildung investiert NRW 2013 insgesamt 112 Millionen Euro mehr und damit insgesamt 1,874 Milliarden Euro. Familienministerin Ute Schäfer hat am 19. März die U3-Platzzahlen für das Kindergartenjahr 2013/2014 auf Basis der Meldungen der Kommunen der Öffentlichkeit vorgestellt:
Nordrhein-Westfalen wird demnach zum 01.08.2013 über 144.883 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren verfügen. Daraus ergibt sich eine landesdurchschnittliche Versorgungsquote von 33,1 Prozent. Rechnet man nur die „Rechtsanspruchskinder“, also die Ein- und Zweijährigen, beträgt die Versorgungsquote sogar 49 Prozent. 74 Prozent der Plätze stehen in Kindertagesstätten zur Verfügung, 26 Prozent in Kindertagespflege. Das 2007 von der damaligen Bundesregierung für Westdeutschland vorgesehene Ausbauziel von 32 Prozent wird somit im Landesdurchschnitt nicht nur erreicht, sondern sogar leicht übertroffen.
Das Jugendamt der Stadt Haltern hat für das Kindergartenjahr 2013/2014 beim Land 281 U3-Kindpauschalen beantragt. Die sogenannte "Kindpauschale" für U3-Plätze beträgt im Durchschnitt rund 10.000 Euro. Davon finanziert das Land bislang etwa 3.500 Euro. Ab dem 1. August 2013 etwa 5.500 Euro. Bis 2018 wird das Land die Kommunen nach derzeitigen Berechnungen mit Ausgleichszahlungen in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro entlasten. Davon werden rund 1,2 Milliarden durch die Neuverteilung der Umsatzsteuer finanziert.
Zu den Frauenhäusern: Soweit ich informiert bin gibt es in Haltern am See überhaupt kein Frauenhaus. Die Stadt und ihre Gleichstellungsbeauftragte arbeitet jedoch mit dem Frauenhäusern in Dülmen, Datteln und Herten sowie mit der Frauenberatungsstelle Recklinghausen zusammen. Für die genannten Institutionen stellt das Land die Grundversorgung, die Kommunen zahlen zu, entweder als Sozialhilfeträger für die Frauen, die ihren Aufenthalt nicht selbst finanzieren oder teilweise wohl auch zusätzlich freiwillig. Aber die landesgeförderten Frauenhäuser erhalten Personalkostenzuschüsse des Landes. Für die personelle Grundausstattung von 3 hauptberuflichen Kräften erhält jedes Frauenhaus eine Jahrespauschale von 87.604 €. Für die Beschäftigung einer zusätzlichen Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin beträgt die Jahresförderpauschale 36.091 €. Seit Ende 2011 werden außerdem Sachausgaben der Frauenhäuser bis zu 6.000 € pro Jahr und Einrichtung vom Land bezuschusst.
So viel zu Ihrer Aussage "(...)ich empfehle Ihnen hierzu z. B. bei der Stadt Haltern zu erkundigen, denn z. B. Jugendeinrichtungen, Frauenhäuser werden nicht durch das Land sondern durch die zuständige kommune finanziert(...)" und Ihr Vorwurf "(...)Sollte Ihnen bekannt sein offensichtlich nicht(...)" darf ich damit freundlichst zurückweisen und an Sie weitergeben :)
Freundliche Grüße aus Düsseldorf
Martin-Sebastian Abel
Sehr geehrter Herr Bartels,
zu Ihrer Frage " Warum wurden 60 Millionen an Fördermittel durch die EU gestoppt " kann ich Ihnen folgenden Sachverhalt schildern:
die EU-Kommission hat einen (Aus-) Zahlungsstopp für vom Land NRW in den Jahren 2011 und 2012 verausgabte ESF-Mittel verhängt. Es geht um 62 Millionen Euro, mit denen beispielsweise Maßnahmen im Bereich Bildungsscheck, Ausbildungsförderung, Förderung der Ausbildungsreife und Integration arbeitsloser Menschen in Arbeit finanziert wurden.
Die EU-Kommission begründet diesen Schritt mit einer hohen Fehlerquote von 15 Prozent im Jahr 2011. Wichtig zu beachten ist dabei, dass es sich hierbei um eine Prüfung ESF-finanzierter Maßnahmen der Jahre 2008 bis 2010 handelt. Außerdem ist zu betonen, dass es bei den Fehlern nicht um Betrug oder Veruntreuung geht, sondern weitgehend um die Nicht-Erfüllung bestimmter Formalia, wie Dokumentationspflichten etc. Durch den Zahlungsstopp wird kein Projekt derzeit gestoppt.
Das Problem ist uns bekannt und wird auch ganz aktuell Gegenstand des Fachausschusses im Landtag sein. Ursächlich für die vielen Fehler war insbesondere die unzureichende Personalausstattung in den Dezernaten aufgrund der im Jahr 2008 erfolgten Auflösung der Versorgungsämter bzw. ihrer Integration in die Bezirksregierungen durch die damalige CDU/FDP-Landesregierung: so waren zuvor in den verschiedenen Versorgungsämtern noch rund 150 Personen für die Kontrollen zuständig, jedoch reduzierte sich ihre Zahl in den Bezirksregierungen auf etwa 130. Noch gravierender war jedoch, dass es in den Prüfdezernaten eine Fluktuation bis zu 40 Prozent des Personals gab und teilweise ein Viertel der notwendigen Stellen nicht besetzt werden konnte.
Freundliche Grüße
Martin-Sebastian Abel