Frage an Martin-Sebastian Abel von Dr. Karl-Heinz S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abel,
wie stehen Sie zu der (indirekten) Schaffung einer bundesweiten Meldebehörde, die von allen Bewohnern unseres Landes nicht nur den Wohnort, sondern auch indirekt die dort zusammenlebenden Personen erfasst - selbst dann, wenn sie von Radio und Fernsehen keinen Gebrauch machen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Heinz Schmidt
Sehr geehrter Dr. Karl-Heinz Schmidt,
die Umstellung der Rundfunkgebühr auf die neue Systematik folgt dem Gedanken des Solidarmodells. Hier trägt jede und jeder mit dazu bei das öffentlich-rechtliche Programm mitzufinanzieren. Darüber hinaus wäre die Beibehaltung der alten Modalität, sprich eine Berechnung pro Gerät, der technischen Entwicklung nicht angemessen. Es ist in Zeiten von Smartphones kaum mehr möglich zu unterscheiden, welche Empfangsgeräte potenziell anzumelden sind bzw. dies dann auch zu kontrollieren.
Nur mit einer auf alle Schultern verteilte Kostenweitergabe ist die Aufrechterhaltung auch von unrentierlichen Programmpunkten möglich. Dies ist ja auch in meinen vorangegangenen Statements deutlich geworden.
Nach dem jetzigen System muss jeder und jede eine monatliche Gebühr von 17,98 pro Fernseher bezahlen.
Auch wenn wir den Systemwechsel im Grundsatz begrüßen, haben auch wir Kritik am neuen Verfahren, so wie ich es auch zuvor deutlich gemacht habe. Ich bin also nicht der Meinung, dass die Reform durchweg gelungen ist, sondern sehe insbesondere beim Datenschutz erhebliche Defizite. Ein bundesweites Zentralregister muss verhindert werden. Hier müssen auch die Datenschutzbeauftragen der Länder mit den Rundfunkanstalten eng kooperieren. Ein Daten- und Adressankauf muss dauerhaft unterbunden werden. So hat sich auch Partei und Fraktion der Grünen auf Bundesebene positioniert und ich teile dies ausdrücklich.
Ich hoffe, dass meine Haltung nun endgültig deutlich geworden ist.
Freundliche Grüße,
Martin Abel