Frage an Martin Schulz von Jonas D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schulz,
einem Beitrag auf Welt online vom heutigen Tage entnehme ich, daß der Pensionsfond für Europaparlaments-Abgeordnete für diese beitragsfrei ist, mit 63 eine Pension auszahlt, die aber weder versteuert noch mit anderen staatlichen Pensionen verrechnet wird: "Generell erhalten EU-Abgeordnete neben Zahlungen aus dem EU-Haushalt auch noch Renten aus ihren Heimatländern, die in etwa so hoch sind wie die Bezüge von nationalen Abgeordneten. Es gibt sogar Fälle, die daneben auch Gelder aus dem 2009 geschlossenen Fonds erhalten. Ihre Pensionen werden damit aus drei staatlichen Quellen gespeist. Grässle: „Diese Art von Luxuspensionen müssen unbedingt ein Ende ein Ende haben. Wir haben den damaligen Parlamentspräsidenten Martin Schulz von der SPD bekniet, das Thema anzugehen, aber er lehnte ab.“. Ihre Partei hat sich mehrfach vehement für eine Bürgerversicherung ausgesprochen. Wäre in diesem Sinne nicht zu fordern, EU-Abgeordnete vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubinden oder wenigstens die Regeln der steuerlichen Gleichbehandlung und gegenseitigen Aufrechnung wie bei normalen Staatsbürgern anzuwenden? Oder sind EU-Abgeordnete gleicher als andere?