Frage an Martin Schulz von Angela K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Hr. Schulz,
ich arbeite seit 13 Jahren in der Pflege 2009 schloss ich meine 5-jährige Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin ab. Seit Februar 2017 betreibe ich einen kleinen Pflegedienst. Meine Frage:
Warum dürfen Heilerziehungspfleger in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sämtliche pflegerischen Tätigkeiten ausführen und auf dem freien Arbeitsmarkt nicht? Ich habe eine dicke Mappe mit Fortbildungen und trotz meiner Erfahrung weigern sich die Pflegekassen mit mir einen Versorgungsvertrag einzugehen. Heißt, die Menschen die Hilfe von mir bekommen, müssen das, trotz Pflegestufe, privat bezahlen. Und das bei unserem Pflegenotstand? Ich verstehe die Welt nicht mehr, sollten Heilerziehungspfleger die überwiegend in der Pflege tätig sind nicht als Fachkraft angesehen werden? Auf dem Papier ist es wohl schon so, nur in der Realität werden von den Pflegekassen leider nur die "großen, bekannten" Pflegedienste unterstützt. Gerne würde ich mich einmal persönlich über dieses Thema unterhalten, da es hierzu noch gefühlte 1000 offene Fragen gibt.
Mit hoffnungsvollen Grüßen,
K. Angela