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Frage von Joachim S. •

Frage an Martin Schulz von Joachim S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Berufliche Bildung: Betriebsführerlehrgang Oberklasse Bergschule

Sehr geehrter Herr Schulz,

Frage:
Ist Ihnen bekannt, dass die (de jure) die abgeschaffte „Ingenieurschule“ aus traditionellen Gründen im Bergbau mit dem gestuften „Betriebsführerlehrgang Oberklasse Bergschule“ zum „Ingenieur“ (Ing.) zur „Verantwortlichen Person im Bergbau“ durch die Hintertür (de facto) wieder eingeführt wurde? Auch wenn es sich beim Bundesmuster-IngG um eine Berufsbezeichnung lt. Titelgesetz handelt, wird dort jedoch die Gleichwertigkeit mit einem sechssemestrigen HS-Studium genannt. . Ähnlich ist diese Qualifikation mit der ehem. 12 monatigen Schiffsingenieurschule erster Klasse zum „Leitenden Ingenieur“ mit dem Patent C6.

Versäumt wurde hier, die IngG der Länder und des Bundes (Bundesmuster-InG.) gleichzeitig (redundant) an die Bildungsgesetze anzupassen.
Werden Sie dieses Versäumnis Benennen und für eine Zuordnung nach ISCED 64 akademisch 645 -5a bzw. 5b eintreten?

Wikipedia: „ (…) Die Kultusministerkonferenz (KMK) empfahl am 29. September 1995, Berufsakademieabsolventen hinsichtlich der berufsrechtlichen Regelungen (Laufbahnrecht, Besoldungsrecht, Ingenieursgesetze, Regelungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, etc.) mit Absolventen von Diplomstudiengängen der Fachhochschulen gleichzustellen.[5] (…)“

Frage:

Wie wird in diesem Zusammenhang der Betriebsführerlehrgang Oberklasse Bergschule zum „Ingenieur“ (Ing.) zur Qualifikation „Verantwortliche Person im Bergbau“ verortet?
Im Titelgesetz/IngG wird die Gleichwertigkeit mit einen sechssemestrigen HS-Studium genannt.

Erfolgte die Gleichstellung beim Steuerberater und Wirtschaftsprüfer oder anderen Qualifikationen „ect“)?

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