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Frage von Georg Z. •

Frage an Martin Schulz von Georg Z. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schulz,

haben Sie für oder gegen die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat gestimmt?
Falls Sie dafür gestimmt haben, ersuche ich Sie um Begründung Ihrer Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

G. Z.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zenkler,

vielen Dank für Ihre Frage betreffend die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments über die von der Europäischen Kommission angestrebte Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat.

Gemäß der in dieser Abstimmung am 13. April 2016 vom Parlament angenommenen, aber für die Kommission nicht bindenden Entschließung sollte die Kommission die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat nicht wie ursprünglich vorgeschlagen um weitere fünfzehn Jahre verlängern, sondern lediglich für einen Zeitraum von sieben Jahren erneuern.

Vor dem Hintergrund ernsthafter Bedenken über die krebserregenden und hormonellen Auswirkungen von Glyphosat fordern die Abgeordneten in dieser Entschließung, die mit 374 Stimmen bei 225 Gegenstimmen und 102 Enthaltungen angenommen wurde, die Kommission auch auf, insbesondere den nichtprofessionellen Einsatz von Glyphosat nicht zu genehmigen und außerdem rasch eine unabhängige Überprüfung der Gesamttoxizität und der Einstufung von Glyphosat auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren wissenschaftlichen Belege einzuleiten, einschließlich der Belege für die Karzinogenität von Glyphosat und für mögliche endokrinschädigende Eigenschaften.

Darüber hinaus fordert das Parlament unter anderem, dass der Einsatz von Glyphosat in oder in der Nähe von öffentlichen Parks, öffentlichen Spielplätzen und öffentlichen Gärten nicht genehmigt werden soll.

Im Anschluss an diese Beschlussfassung des Europäischen Parlaments werden nunmehr die nationalen Experten des ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (Sektion „Pflanzliche Arzneimittel“) über den Vorschlag der Kommission im Mai mit qualifizierter Mehrheit abstimmen. Kommt keine solche Mehrheit für oder gegen den Kommissionsentwurf zustande, liegt die Entscheidung bei der Kommission.

Zu Ihrer konkreten Frage nach meinem Abstimmungsverhalten bei dieser Beschlussfassung darf ich Ihnen mitteilen, dass ich vor dem Hintergrund meiner Funktion als Präsident des Europäischen Parlaments an der Abstimmung nicht teilgenommen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schulz