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Frage von Jürgen H. •

Frage an Martin Schulz von Jürgen H.

Sehr geehrter Herr Schulz

wäre es nicht sinnvoll den Unterhalt für die Flüchtlinge von der EU zu bezahlen? Jeder Flüchtling erhält, egal wo er sich in der EU befindet, den gleichen Unterhalt. Finanzierung: Alle EU Länder zahlen in einen gemeinsamen Flüchlingsfond ein wer viele Flüchlinge aufnimmt bekommt mehr heraus, wer weniger aufnimmt dementsprechend weniger

Die Flüchtlinge hätten aber nicht den Anreiz ausschließlich nach Deutschland zu kommen wenn sie überall das gleiche bekommen. Auch Länder wie Griechenland oder Ungarn hätten bei einer Aufnahme von Flüchtlingen die gleichen finanzelllen Mittel zur Verfügung.

MfG H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bislang entscheiden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union allein die nationalen Behörden, ob ein Land Flüchtlinge aus einem Kriegsgebiet aufnimmt und Asyl gewährt. Es gibt also in der EU leider noch kein einheitliches, sondern 28 verschiedene einzelstaatliche Systeme. Auch die Unterhaltszahlungen für Flüchtlinge unterscheiden sich von Land zu Land.

Das Europäische Parlament hat wiederholt auf die Notwendigkeit eines ganzheitlichen, langfristig angelegten Ansatzes der EU für Migration hingewiesen.

Gleichzeitig beteiligt sich die Europäische Union bereits jetzt, und zwar in auch erheblichem finanziellem Umfang, an den nationalen Bemühungen.

So erhalten die Mitgliedstaaten aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) nach gegenwärtigem Stand für den Zeitraum 2014-2020 über drei Milliarden Euro. Dabei werden folgende nationale Bemühungen unterstützt: Erhöhung der Aufnahmekapazitäten, Verbesserung der Qualität der Asylverfahren gemäß den Standards der Union, Integration der Migranten auf lokaler und regionaler Ebene und Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Rückkehrprogramme.

Die Europäische Kommission hat vor kurzem u.a. vorgeschlagen, 120.000 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus Italien (15.600), Griechenland (50.400) und Ungarn (54.000) umzusiedeln. Für diesen Umsiedlungsmechanismus sollen aus dem EU-Haushalt 780 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten würden dann für jede Person, die in ihr Hoheitsgebiet umgesiedelt wird, eine Zuschuss von 6.000 Euro erhalten, einschließlich einer Vorfinanzierungsrate von 50%, mit der sichergestellt werden soll, dass die nationalen Behörden über die erforderlichen Mittel verfügen, um sehr rasch tätig werden zu können.

Das Europäische Parlament hat zudem die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten in seiner jüngsten Entschließung vom 10. September 2015 aufgefordert, im Haushaltsplan 2016 und in den Bestimmungen des mehrjährigen Finanzrahmens umfassende Mittel vorzusehen, damit die Mitgliedstaaten rascher und umfassender unterstützt werden können, was ihre Tätigkeiten bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, auch im Rahmen der Umsiedlungs– und Neuansiedlungspläne, anbelangt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schulz
Präsident des Europäischen Parlaments