Frage an Martin Schulz von Daniel A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schulz,
mit Unverständnis und Wut habe ich die Pläne der EU zur Beschränkung der Panoramafreiheit zur Kenntnis genommen. Ich frage mich ernsthaft, welche Industrie, welche Lobbyisten hinter einem derartigen Vorschlag stecken und ob hier neue Abzockfallen quasi von Staats wegen installiert werden sollen.
Wozu? Gibt es dann künftig auch für jeden Bürger die Möglichkeit gerichtlich gegen TV-Unternehmen und Presse vorzugehen, wenn er im Zuge allgemeiner Berichterstattung abgebildet wird.
Setzen Sie diesem Unsinn ein Ende!
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2015 eine Entschließung zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechtes mit 445 Stimmen bei 65 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen angenommen.
Hinsichtlich des Rechts, Abbildungen und Fotografien von Werken (z.B. Gebäude oder Kunstwerke) im öffentlichen Raum anzufertigen und zu veröffentlichen, hat das Parlament in seiner Entschließung den Vorschlag im Entschließungsentwurf abgelehnt, dass die gewerbliche Nutzung solcher Abbildungen immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.
Die bestehende Situation, geregelt im geltenden EU-Urheberrecht, überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen.
Diese nichtbindende Entschließung ist das Ergebnis einer Bewertung der Umsetzung der wichtigsten Teile des geltenden EU-Urheberrechts im Hinblick auf dessen geplante Überarbeitung und Anpassung ans digitale Zeitalter. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich noch vor Ende des Jahres 2015 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.
Sobald dem Europäischen Parlament die konkreten Vorschläge der Europäischen Kommission vorliegen, werden sich die zuständigen Fachausschüsse im Parlament damit befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schulz