Frage an Martin Schulz von Ursula H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schulz,
wie kann es sich die EU erlauben in meine vom Grundgesetz garantierten Persönlichkeits-, Freiheits-, u. Menschenrechte einzugreifen und gegen das Völkerrecht zu verstoßen, in dem sie die Panoramafreiheit einschränken oder gar abschaffen will? Die EU soll sich um die Umwelt kümmern und nicht für Lobbyisten der Wirtschaft tätig sein! Wenn die EU so weitermacht entwickelt sie sich zu einer Diktatur, bringt das Volk gegen sich auf und wird sich letzten Endes auch selbst abschaffen, denn so kann und darf es nicht weitergehen! Bitte unternehmen Sie etwas dagegen!
Mit freundlichen Grüßen
U. H.
Sehr geehrter Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2015 eine Entschließung zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechtes mit 445 Stimmen bei 65 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen angenommen.
Hinsichtlich des Rechts, Abbildungen und Fotografien von Werken (z.B. Gebäude oder Kunstwerke) im öffentlichen Raum anzufertigen und zu veröffentlichen, hat das Parlament in seiner Entschließung den Vorschlag im Entschließungsentwurf abgelehnt, dass die gewerbliche Nutzung solcher Abbildungen immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.
Die bestehende Situation, geregelt im geltenden EU-Urheberrecht, überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen.
Diese nichtbindende Entschließung ist das Ergebnis einer Bewertung der Umsetzung der wichtigsten Teile des geltenden EU-Urheberrechts im Hinblick auf dessen geplante Überarbeitung und Anpassung ans digitale Zeitalter. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich noch vor Ende des Jahres 2015 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.
Sobald dem Europäischen Parlament die konkreten Vorschläge der Europäischen Kommission vorliegen, werden sich die zuständigen Fachausschüsse im Parlament damit befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schulz