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Frage von Barbara U. •

Frage an Martin Schulz von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schulz

Hier sehen Sie eine Werbung für Bademoden für Kinder:
https://www.facebook.com/consumidoresenaccion/photos/a.10151050682721877.449369.53334501876/10152359884491877/?type=1&fref=nf
Was kann die SPD leisten, dass derartige Werbung im EU- Bereich nicht mehr gestattet wird?
Man kriegt seitenweise Infos über den Qualitätsanforderungen von Schnullern, aber solche Werbung darf veröffentlicht werden?
Wenn Pädophile sich diese Bilder runterladen, wirft man ihnen (zu Recht) vor, dass sie Kinder ausbeuten, aber wenn die Wirtschaft Kinder in solcher Weise ausbeutet und vermarktet, soll das straffrei sein und bleiben?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau U.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Europäische Union ist gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet, den Schutz der Rechte des Kindes zu fördern. Auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Kinderrechte (Artikel 24) und die Arbeitsbedingungen für Jugendliche (Artikel 32) verankert.

In der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie, die 2011 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wurde, sieht Artikel 21 Maßnahmen gegen die Werbung für Gelegenheiten zum Missbrauch und Kindersextourismus vor.

Zudem ist der Schutz der Kinder vor Verstöße gegen ihr Recht auf Entwicklung und Würde in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" für den Zeitraum 2014 bis 2020 erwähnt. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Kinderrechte zu fördern und Kinder vor Schaden und Gewalt zu bewahren, die eine Gefahr für ihre körperliche und geistige Gesundheit sowie einen Verstoß gegen ihr Recht auf Entwicklung, Schutz und Würde darstellen.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission 2011 eine "EU-Agenda für die Rechte des Kindes" vorgeschlagen. Kinderrechten widmet sich auch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Für die Durchführung des Unionsrechts ist jedoch jeder Mitgliedstaat im Rahmen seiner innerstaatlichen Rechtsordnung verantwortlich. In erster Linie obliegt es den nationalen Verwaltungs- und Rechtsprechungsinstanzen, die Einhaltung des Unionsrechts durch die Behörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Im Bereich Kinder- und Jugendschutz hat jeder Mitgliedstaat seine rechtlichen Regularien. So ist in Deutschland die Werbung für alle Bereiche und Werbeträger detailliert geregelt, indem ein besonders strenger Maßstab für Werbemassnahmen in Bezug auf den Einsatz von Kindern und Jugendlichen angelegt wird. Für Beschwerden können Sie sich an die jeweiligen zuständigen Stellen im Land wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schulz

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zum sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet (2015/2564(RSP))