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Frage von Sarah D. •

Frage an Martin Schulz von Sarah D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schulz,

der Europäische Gerichtshof hat am 8. April die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben, weil sie unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta ist.

Ich betrachte diese Richtlinie und ihre nationalen Umsetzungen ebenfalls als große Gefahr für die Grundrechte und für die politische Freiheit der Menschen in unseren rechtsstaatlichen Demokratien. Für mich stellt diese und jede andere Form anlassloser Überwachung von Menschen einen direkten Angriff auf die freiheitliche Demokratie als solche dar. Darüber hinaus gibt es bisher keinen Hinweis, dass die Vorratsdatenspeicherung sich überhaupt positiv auf die Strafverfolgung auswirkt.

Daher erlauben Sie mir bitte zwei Fragen an Sie persönlich als Kandidat für Nordrhein-Westfalen zum Europäischen Parlament:

1. Würden Sie Ihre Stimme einsetzen, um gegen eine neue EU-Richtlinie zur verpflichtenden Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten zu stimmen?

2. Würden Sie einer EU-Richtlinie zum Verbot der Vorratsdatenspeicherung in allen Mitgliedstaaten zustimmen?

Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen aus Bielefeld,
Sarah Dörpinghaus

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Antwort ausstehend von Martin Schulz
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