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Frage von Erika K. •

Frage an Martin Schulz von Erika K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schulz,
bezüglich der Vorbereitung für das TTIP-Freihandelsabkommen zwischen USA und Europa vermisse ich Tranzparenz über Inhalte und bisherige Ergebnisse. Was können Sie tun, dass eine Geheimhaltung, (wie z.B. die über Investitionssicherung,Übernahme von Lebensmittelstandards der USA) beendet wird? In einer Dokumentation vom 20.3.14 durch den Sender 3sat, Thema "Gefährliche Geheimnisse - wie USA und EU den Freihandel planen" wurde auf die Widersprüche bei den Lebensmittelstandards zwischen USA und EU hingewiesen. Wodurch können Sie gewährleisten, dass diese Standards nicht aufgeweicht werden? Wie können Schadensersatzforderungen für entgangene fiktive Gewinne vermieden werden sowie die Einfuhr von gentechnisch veränderten Lebensmitteln einschließlich hormonbehandeltem Rindfleisch und chlorbehandeltem Geflügel?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Krenzer,

vielen Dank für Ihre Fragen zum geplanten Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. Ich kann Ihnen versichern, dass Ihre Sorgen sehr ernst genommen werden. Deshalb werden die Europaabgeordneten den ausgehandelten Vertragstext vor der Abstimmung eingehend prüfen und debattieren und dann entweder zustimmen oder ablehnen.

Internationale Handelsabkommen mit Drittstaaten werden immer von der Europäischen Kommission im Auftrag und im Namen der EU verhandelt, da Handelsfragen in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen.

Die Europäische Kommission wird dabei nur aktiv, wenn die Mitgliedstaaten sie vorher offiziell dazu ermächtigt haben. So haben die Mitgliedstaaten am 14. Juni 2013 einstimmig beschlossen, der Europäischen Kommission das Verhandlungsmandat für ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen ("Transatlantic Trade and Investment Partnership", TTIP) zu übertragen. Es sind auch die Mitgliedstaaten, die festlegen, welche Ziele die Europäische Kommission bei den Verhandlungen im Namen der EU erreichen soll.

Das Europäische Parlament ist nicht selbst an den Verhandlungen beteiligt, wird aber von der Europäischen Kommission über ihren Fortgang auf dem Laufenden gehalten.
Wir Europaabgeordneten verfolgen die Verhandlungen mit den USA aufmerksam und kritisch. Da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, ist der endgültige Inhalt des Abkommens noch offen. Ebenso offen ist, ob das Europäische Parlament dem Abkommen am Ende zustimmen wird.

Das Europaparlament setzt sich dafür ein, dass die hohen europäischen Standards beim Verbraucherschutz, bei den sozialen Rechten, beim Gesundheits-, Umwelt- und Datenschutz in dem Handelsabkommen bewahrt und verbessert werden. Darauf habe ich bereits in meiner Rede vom 16. Oktober 2013 vor Vertretern der Amerikanischen Handelskammer in Brüssel hingewiesen. Ich habe in dieser Rede aber auch erläutert, wieso ich ein transatlantisches Freihandelsabkommen im Kontext der zunehmenden Globalisierung grundsätzlich als im Interesse der EU und ihrer Bürger betrachte.

Das Europäische Parlament hat vor Beginn der Verhandlungen in einer Entschließung vom 23. Mai 2013 seine Zustimmung für den Beginn der Handelsgespräche mit den USA gegeben, aber auch europäische Werte und Standards betont, die es in den Gesprächen verteidigt sehen will. So verwies das Parlament zum Beispiel auf das Vorsorgeprinzip der EU, das durch das Abkommen nicht angetastet werden dürfe, und auf "den sensiblen Charakter bestimmter Verhandlungsfelder, wie etwa des Agrarsektors, wo die Auffassungen bezüglich genetisch veränderter Organismen (GVO), Klonen und Verbrauchergesundheit zwischen den USA und der EU tendenziell auseinandergehen".

Die Europäische Kommission, die die Verhandlungen im Namen der EU führt, hat mehrfach erklärt, dass die strengen in der EU geltenden Verbraucherschutzregeln nicht zur Disposition stehen. Außerdem hat die EU-Kommission im Frühjahr 2014 entschieden, die Verhandlungen um die Investitionsschutzklauseln im künftigen Freihandelsabkommen vorläufig auszusetzen und eine öffentliche Konsultation zu diesem Verhandlungskapitel durchzuführen. Jeder EU-Bürger kann sich an der Online-Konsultation beteiligen, die seit 27. März 2014 in Englisch im Internet aufrufbar ist. Alle anderen EU-Sprachen werden demnächst zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Online-Konsultation läuft 90 Tage, gerechnet ab dem Tag, an dem die letzte Übersetzung des „Konsultationstextes“ in eine der EU-Amtssprachen auf der Website eingestellt wird.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand der Verhandlungen finden Sie in der Zusammenfassung vom 19. März 2014 und auf der TTIP-Webseite der Europäischen Kommission. Das Verhandlungsteam der EU-Kommission ist zudem per Email erreichbar: trade-ttip-transparency@ec.europa.eu .

Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie von Interesse sind.

Mit freundlichen Grüssen
Martin Schulz