Frage an Martin Schulz von Rolf P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Schulz,
wie man der Nummer 5 der EU-Nachrichten vom 13.3.2014, Seite 1 und 2, entnehmen kann, "will die EU den Menschen in der Ukraine zur Seite stehen und dem Land eine bessere Zukunft ermöglichen". Dazu zählt, dass "die Menschen in der Ukraine die Solidarität der EU spüren, indem sie leichter nach Westen reisen oder dort studieren können". Die Kommission strebt dazu die Aufhebung der Visumpflicht für Ukrainer, die für neunzig Tage in den Schengenraum reisen wollen, und andere legale Migrationsmöglichkeiten an. Ich frage: 1.Wann ist mit solchen Vebesserungen zu rechnen? Desweiteren frage ich 2., wann mit dem Abschluß des von der Vorgängerregierung in der Ukraine zwar beschlossenen, aber nicht unterzeichneten Sozial- und Rentenversicherungsabkommens mit Deutschland, das u.a. eine gegenseitige Anerkennung von rentenversicherungsfähigen Arbeitszeiten für den Bezug einer Rente von in Deutschland wohnenden Ukrainern mit einer Niederlassungserlaubnis für Deutschland ermöglichen würde. Welche Chancen sehen Sie für eine schnelle Umsetzung eines solchen Abkommens im Sinne der aus der Ukraine nach Deutschland ausgewanderten Menschen? Und schliesslich frag ich mich 3., falls sich die Ost- oder Südukraine zum Kriegsgebiet, möglicherweise für einen langen Zeitraum, welche Möglichkeiten es für Angehörige (Eltern, Geschwister) von in Deutschland lebenden Ukrainern, aus diesem Gebiet legal vor einem möglichen Krieg zu fliehen. Wie wird von der EU über ein everntuelles Asylrecht für solche Personen gedacht bzw. was wird für solche Personen von der EU überhaupt getan?
Sehr geehrter Herr Pollberg,
vielen Dank für Ihre Fragen zur europäischen Solidarität mit der Ukraine. Die EU hat bereits 2010, also lange vor den jüngsten Umwälzungen, einen Prozess zur Visaliberalisierung mit der Ukraine begonnen. Angesichts der Krise in der Ukraine sollte dieser Prozess beschleunigt werden. Natürlich können die Visa nicht von heute auf morgen abgeschafft werden, deswegen sollten in der Zwischenzeit auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten umgehend zeitlich begrenzte, einfache und kostengünstige Verfahren für die Ausstellung von Visa eingeführt werden.
Die Vorteile für die Aufhebung der Visumpflicht zwischen der EU und der Ukraine liegen auf der Hand: Es wäre ein wichtiges Signal an die Menschen in der Ukraine, die ihre Zukunft in Europa sehen. Auch würden durch ein solches Abkommen der Austausch und die persönlichen Kontakte zunehmen, was positive Auswirkungen auf das gegenseitige Verständnis und die Wirtschaftsbeziehungen hätte.
Die Entscheidung über solche Verbesserungen liegt nun bei den Mitgliedstaaten. Das trifft im Übrigen auch auf das in Ihrer zweiten Frage angesprochene Abkommen zwischen der Ukraine und Deutschland zu. An solchen bilateralen Abkommen ist das Europäische Parlament nicht beteiligt.
Was Ihre dritte Frage zu einem möglichen Kriegsszenario betrifft, so möchte ich zunächst klarstellen, dass alle Akteure alles dafür tun müssen, jegliche Eskalation zu vermeiden. Wir wollen den Dialog und wir brauchen den Dialog zwischen allen Beteiligten. Die Europäische Union setzt auf Deeskalation und diplomatische Bemühungen.
Zugleich ist die EU entschlossen, der Ukraine langfristig zu helfen. Erst vor wenigen Tagen wurde auf europäischer Ebene eine "Support Group" für die Ukraine eingerichtet, damit die politischen und wirtschaftlichen Reformen durchgesetzt werden, die für die Stabilisierung der Ukraine notwendig sind.
Was die Flüchtlings- und Asylpolitik in Europa betrifft, so gibt es einen komplexen Mix an europäischen und nationalen Regelungen. Klar ist jedoch, dass das Europäische Parlament weiterhin eine flexible und schnelle Hilfe für schutzbedürftige Menschen unterstützen wird.
Mit freundlichen Grüssen,
Martin Schulz