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Frage von Christine S. •

Frage an Martin Schulz von Christine S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

sehr geehrter Herr Schulz,

die versorgung mit wasser doch gehört doch zu denphysiologischen grundbedürfnissen, wie arbeitsplatzgestaltung, essen uns trinken.
das hat bereits herr von maslow in seiner bedürfnispyramide erkannt und es gibt literatur darüber, z.b. "olfert". Zitat:" die teilweise nichterfüllung von defizitbed. kann krankheiten körperlicher und/oder seelischer art hervorrufen".

als wähler und mensch wünschte ich mir, daß den lobbyisten hier einmal einhalt geboten wird.

außerdem frage ich mich wo denn die am anfang der EU so hochgeprießene SUBSTIDIARITÄT bleibt?
welche möglichkeiten sehen sie die wasserversorgung weiterhin da zu belassen, wo sie bereits sind, bei den kommunen bzw. im öffentlichen leben?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Stummvoll,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Februar 2013 zum Richtlinienentwurf über die Konzessionsvergabe sowie insbesondere für Ihr Plädoyer für eine explizite Ausnahme von öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, so auch der Wasserversorgung, in der entsprechenden Richtlinie.

Ich möchte betonen, dass im Europaparlament das Thema Wasser sehr ernst genommen wird. In einem Bericht über die Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU, der am 6. Juni 2012 im Plenum verabschiedet wurde, unterstrichen wir, dass Wasser das wahrscheinlich höchste öffentliche Gut ist.

Die europäischen Bürger verdienen es, nachhaltig und zu fairen Konditionen mit diesem Gut versorgt zu werden. In der Vergangenheit haben wir in Europa jedoch mehrere Skandale gesehen, in welchen öffentliche Wasserversorgung Opfer von Korruption und Vetternwirtschaft wurde. Daher sehen wir die Notwendigkeit klare Regeln aufzustellen um die Vergabe von Konzessionen transparenter zu machen.

Der zuständige Ausschuss (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, IMCO) hat sich seit Januar 2012 intensiv mit einem Richtlinienentwurf der Kommission zu diesem Thema auseinandergesetzt. Nachdem der Ausschuss diesen ausführlich debattiert und auch abgeändert hat, verabschiedete er schließlich am 24. Januar 2013 seinen Bericht.

Der Bericht lehnt ausdrücklich die Idee der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen wie etwa der Wasserversorgung durch eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe ab. Die Versorgungshoheit bleibt bei den zuständigen Gebietskörperschaften. Diese können weiterhin frei entscheiden, wie sie ihre Versorgung gestalten. Konzessionen bilden lediglich eine mögliche Form zur Erbringung dieser Dienstleistung.

Sollten Gebietskörperschaften jedoch entscheiden eine Konzession zu vergeben, soll dies nun durch eine neue Richtlinie klar geregelt werden. Die Richtlinie definiert die grundlegenden Prinzipien Transparenz, Nichtdiskriminierung, und Gleichbehandlung, und macht deren Einhaltung bindend.

Eine Regulierung dieses Bereiches auf europäischer Ebene ist unabdingbar, um europaweit hohe Standards für gute Qualität und fairen Wettbewerb zu etablieren. Der Vorschlag der Kommission war in seiner ursprünglichen Fassung nicht perfekt. Jedoch konnten bereits viele Fehler behoben werden, und Kommissar Barnier hat auch für den weiteren Gesetzesprozess öffentlich volle Kooperation zugesichert.

Obwohl ich vom Gelingen des Unterfangens überzeugt bin, habe ich Ihr Schreiben zur weiteren Prüfung und Erinnerung an den Berichterstatter, Herrn Philippe Juvin, sowie die verantwortlichen Schattenberichterstatter weitergeleitet.

Ich hoffe ich konnte Ihre Bedenken zufriedenstellend ausräumen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Schulz