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Frage von Gisela K. •

Frage an Martin Schulz von Gisela K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schulz,

Nach einem Bericht der Zeitung „European Voice” vom 4. Oktober 2012 („Quarrel erupts over OLAF- Regulation“) haben Sie als Präsident des Europa-Parlaments die Entscheidung über den mit Rat und Kommission ausgehandelten Kompromissvorschlag zur Reform des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung verschoben.

Stimmt es, dass der Kompromiss die Frage von möglichen OLAF-Untersuchungen gegen Abgeordnete nicht zufriedenstellend regelt?

Wie beurteilen Sie die folgenden Neuerungen, die nicht nur, aber auch auf OLAF-Untersuchungen gegen Abgeordnete Anwendung finden werden:

-Geheimermittlungen, ohne dass die Betroffenen darüber informiert werden und ohne dass sie von OLAF zeitnah zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen gehört werden, nach alleinigem Ermessen des OLAF-Generaldirektors (Artikel 7a, Ziffer 4, dritter Absatz des Kompromissvorschlages, der auf der Website des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments veröffentlicht ist);

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/cont/dv/st12735-ad01_/st12735-ad01_de.pdf

- Einschränkung der Kontrollbefugnisse des OLAF-Überwachungsausschusses, der künftig nicht mehr vorab informiert werden muss, wenn das Amt die nationalen Strafverfolgungsbehörden mit einem Fall befassen will, sondern lediglich im Nachhinein (Artikel 12, Absatz 4).

Halten Sie den damit einhergehenden Verzicht auf jegliche Form von unabhängiger Kontrolle während einer laufenden Untersuchung für vertretbar?

Stimmt es, dass OLAF auch künftig keine Zuständigkeit haben wird, Fälle von grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrügereien innerhalb der EU („Karussellbetrügereien“) zu untersuchen?

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Kind

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