Frage an Martin Schulz von Michael U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schulz,
Im Amtsblatt der Europäischen Union Ausgabe C 91 A/1 vom 9. April 2010 ( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:091A:FULL:DE:PDF ) ist die Stelle eines Generaldirektors des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF für die Nachfolge des im Januar verstorbenen früheren Generaldirektors Franz-Hermann Brüner ausgeschrieben.
In der Stellenausschreibung heißt es wörtlich: “Vorzug wird Kandidaten gewährt, die die Fähigkeit haben, in englischer oder französischer Sprache zu arbeiten.”
Halten Sie dies für ein angemessenes Auswahl-Kriterium? Warum wurde die deutsche Sprache nicht entsprechend berücksichtigt, obwohl sie doch eine der drei Arbeitssprachen der EU-Kommission ist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Michael Urnau