Frage an Martin Schoser von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schoser,
Zitat aus Ihrer Antwort:
"Damit wird ein Gebührenmodell beendet, das für den heutigen Medienkonsum nicht mehr zeitgemäß ist und zu viele Ungleichbehandlungen duldet."
Zitat aus dem Brockhaus Konversationslexikon von 1 9 0 8: "Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der
U n f r e i h e i t."
Die neue "Haushaltpauschale" hat so viele Merkmale einer "Kopfsteuer", dass Sie als Finanzierung der ÖRR völlig ungeeignet ist.
Eine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren ließe sich durch eine Verringerung der Senderanzahl (s. Frage 1) erreichen.
80 bis 90 % der Bürger missbilligen in privaten Gesprächsrunden die ÖRR-Gebühren und die GEZ. Die folgenden Fragen konnte uns noch kein Abgeordneter beantworten. Höchsten bekamen wir Antworten auf Fragen, die wir nicht gestellt haben.
Können Sie uns die drei Fragen beantworten. Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Frage 1:
Wieso sind wir im Internetzeitalter auf eine ÖRR Grundversorgung mit der stolzen Anzahl von 23 Fernseh- und 77 Radioprogrammen sowie mind. 77 Internetauftritte angewiesen? Sicherlicht sind die ÖRR sinnvoll - aber in diesem Ausmaß?
Frage 2:
Wieso werden wir genau durch den ÖRR insoweit begünstigt (Begründung des Prof. Dr. Kirchhof für die neue ÖRR Haushaltspauschale) und zur Gebühren verpflichtet, jedoch nicht durch die freie Presse oder das Internet? Bei allen anderen Medien, außer ÖRR, kann der Bürger frei und ohne Zwang entscheiden.
Frage 3:
Mit 2157 EUR in 10 Jahren für ÖRR Radio + TV kann jeder nach seinem Belieben für seine Bildung etwas anfangen. Warum sollten die Bürger nicht selber, ohne Bevormundung und ohne Zwang, heute über Ihre Ausgaben für den ÖRR entscheiden können?
schöne Grüße
V. Grund
Sehr geehrter Herr Grund,
vielen Dank für Ihre Email. Ihre Fragen sind meines Erachtens mit Blick auf die Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, verbunden mit einer angemessenen Finanzausstattung, beantwortet. Die hierzu von Ihnen geäußerten Zweifel am Umfang haben wir in unserem Entschließungsantrag berücksichtigt, den ich Ihnen in meiner letzten Email mitgeschickt habe. Darin enthalten ist auch der Punkt, die Neuregelungen in zwei Jahren zu evaluieren.
Mit freundlichen Grüßen!
Dr. Martin Schoser