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Martin Schoser
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Frage von Jenni M. •

Frage an Martin Schoser von Jenni M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schoser,

sind Sie für oder gegen einen Volksentscheid auf Bundesebene?

Mit freundlichen Grüßen
Jenni Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse. Bürgerbegehren und -entscheide sind innerhalb unserer repräsentativen Demokratie und unseres föderalen Systems vielfach angewendeter Bestandteil zur Problemlösung vor Ort - also dort, wo Bürgerinnen und Bürger die Problematik genau kennen. Auf kommunaler Ebene und auf Landesebene sind Bürgerbeteiligungen an Entscheidungsprozessen in Form von Begehren oder Abstimmungen gesetzlich vorgesehen.
Auf Bundesebene jedoch können meiner Meinung nach Volksentscheide den oft komplexen Fragen und Sachverhalten unserer Gesellschaft kaum gerecht werden. Naturgemäß können die meisten Volksentscheide und Volksabstimmungen nur einfache „Ja“ oder „Nein" - Antworten anbieten. Die Gesetzgebung ist zumeist aber sehr vielschichtig und muss eine kaum überschaubare Vernetzung mit anderen Regelungsbereichen berücksichtigen. Oftmals sind z.B. europa- und verfassungsrechtliche Fragen zu beachten - oder wirtschaftspolitische und finanzielle Auswirkungen. Um hier zu zufriedenstellenden Antworten zu gelangen, wird auf Bundesebene auf dem Wege der Gesetzgebung ein Verfahren angewandt, das ein hohes Maß thematischer Tiefe und Flexibilität erlaubt. Durch drei Lesungen, Ausschussberatungen, Sachverständigenanhörungen und Berichterstatter-Gesprächen wird eine ausgewogene Gesetzesfindung sichergestellt. Auf dem Wege eines solchen, `lernenden` Verfahrens besteht Spielraum, Änderungen und Anpassungen zu berücksichtigen.
Volksentscheide erlauben eine solche detailreiche Abstimmung nicht. Die unangemessene Verkürzung vieler Sachthemen könnte leicht zu populistisch beeinflussten Ergebnissen führen, bei denen die notwendigen Kompromisse der parlamentarischen Diskussion auf der Strecke blieben. Außerdem bleibt auch fraglich, ob Bundesbürgerbegehren eine Antwort auf Politikverdrossenheit sein können, wenn schon bei Kommunal- und Landtagswahlen die Beteiligung häufig nicht mal bei zwei Drittel der Wähler liegt und viele Deutsche keinen Gebrauch von ihrem Wahlrecht machen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schoser MdL