Frage an Martin Schoser von Gertrud B. bezüglich Gesundheit
Wieso ist es nicht möglich in köln das nichtraucher schutzgesetz vernünftig durchzusetzen? Wir waren in verschiedenen lokalen der kölner altstadt und es wurde fast überall geraucht obwohl kinder und jugendliche im raum anwesend waren.
eine besorgte bürgerin
Sehr geehrte Frau Bernert,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes regelt in § 4 ein Rauchverbot in Gaststätten (Ausnahme: Raucherräume). Für die Einhaltung des Rauchverbotes sind die Betreiber der Gaststätte zuständig. Für die Verhängung von Geldbußen sind die zuständigen Ordnungsbehörden zuständig. Dies bedeutet, dass zunächst einmal abhängig von der Toleranz der Betreiber geraucht wird oder nicht. Richtig ist, dass tendenziell das Rauchverbot in vielen Gaststätten nicht so ernst genommen wird. Die Auswirkungen des Gesetzes werden gem. § 7 in diesem Jahr überprüft. Die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat bereits angekündigt, dass es ein härteres Gesetz geben wird. Im Rahmen der anstehenden Überprüfung des Gesetzes werden auch Nachbesserungen bei der Einhaltung der Vorschriften anstehen, für die ich mich einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schoser MdL