Frage an Martin Schmid von Florian N. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Schmid,
bei einigen Antworten haben sie klargemacht, dass Sie eine andere Meinung als Ihre Partei vertreten. Diese Themen könnten in der Nächsten Legislaturperiode des Landtags zur Abstimmung stehen. Werden Sie dann auch gegebenfalls sich gegen einen Fraktionszwang Ihrer Partei wehren?
Mit freundliche Grüßen
Florian Neudecker
Sehr geehrter Herr Neudecker,
Rein rechtlich gibt es keinen Fraktionszwang, denn laut Artikel 13 (2) der Bayerischen Verfassung sind "Abgeordnete (...) Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Anträge nicht gebunden."
Falls ich also einen Antrag nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, werde ich auch nicht zustimmen, wenn mich meine Fraktion dazu zwingen möchte.
Um es konkret zu machen:
Ich werde keinem Haushalt zustimmen, der die Privatisierung weiter treibt oder neue Schulden aufnimmt.
Ich werde keinem Gesetz zustimmen, das für Bildung Geld von Schülern, Studenten oder deren Eltern als deren Vertretungsberechtigten einfordert oder die Freiheitsrechte der Bürger, allen voran freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, noch weiter einschränkt.
Selbstverständlich bin ich mir darüber bewusst, dass die Verweigerung der Zustimmung zu einem Staatshaushalt schwerwiegende Folgen für eine wahrscheinlich schwache Mehrheitsregierung jenseits der CSU haben kann. Ich kann es aber nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass unsere Kinder, Enkel und Großenkel unsere Schulden abtragen sollen.
Trotzdem bin ich Argumenten zugänglich und für notwendige Kompromisse, die bei einer Koalitionsregierung unumgänglich sind, bereit. Von dem hier genannten Grundsatz werde ich aber keinen Millimeter abrücken, denn das bedeutet nachhaltiges Wirtschaften.
Mit besten Grüßen,
Martin Schmid