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Martin Runge
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Frage von Helmut S. •

Frage an Martin Runge von Helmut S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

BDS-Beschluß des Müncher Stadtrats

Sehr geehrter Herr Dr. Runge,

der Stadtrat von München hat einen Beschluss gefasst, der für städtische Einrichtungen gelten soll. Die Mehrheit der Grünen im Münchner Stadtrat hat dem zugestimmt, obwohl der Fraktionsvorsitzende Florian Roth wie auch der Pressesprecher im Vorfeld der Stadtratsentscheidung vor einer Beschädigung der politischen Kultur Münchens warnten und obwohl ein eher kosmetischer als substantieller Änderungsantrag der Grünen von der SPD-CSU-Mehrheit abgelehnt wurde.

Der Münchner Kulturreferent Küppers begründete auf der Basis dieses Beschluss das Verbot einer Veranstaltung, die nichts mit BDS zu tun hatte (es ging um den Film "Broken", in dem die Mauer zwischen Israel und Palästina thematisiert wird) wie folgt:

„dass bei lebensnaher Betrachtung die Diskussionsveranstaltung nicht ohne eine Befassung mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne auskommt, da insbesondere ein zentrales Ziel der BDS-Kampagne der Abriss der Mauer – verbunden mit der Aufforderung, die Besetzung und Kolonisation allen arabischen Landes zu beenden – ist“.
Das Verbot wurde in diesem Fall vom Münchner Verwaltungsgericht aufgehoben. Eine andere Veranstaltung zu diesem Stadtratsbeschluss unter dem Thema "Wie schränkt München die Meinungsfreiheit ein" hat die Stadt ebenfalls verboten und in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht obsiegt.

Im Ergebnis bedeutet dies zweierlei: In den von der Stadt München betriebenen oder geförderten Einrichtungen sind Diskussionen zu Nahost verboten. Außerdem ist verboten über den Stadtratsbeschluss selbst zu diskutieren. So jedenfalls interpretiert die Stadt München ihren eigenen Beschluss.

Ich möchte Sie folgendes fragen:

1. Halten Sie diesen Beschluss für richtig? Wenn nein: Was kritisieren Sie daran?

2. Wie schätzen Sie diesen Beschluss im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit grünen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen ein?

MfG
H. S.

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