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Martin Metz
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Frage von Stefanie B. •

Warum wurde der 0-Steuersatz auch für Altanlagen umgesetzt? Dieses Gesetz macht die 2021 geltende Förderung für mich völlig zunichte. Steuerbearater und Finazämter sind überfragt und überfordert.

Guten Tag Herr Metz,

Anlage aus Juli 2021 mit 10 Kwp und 10 Kw Speicher, als Ergänzung zur bestehenden Wärmepumpe.
1. Der damalige Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sorgt jetzt dafür, dass ich trotz des 0-Steuersatzes weiterhin Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung zahlen muss.
2. Kein Wechsel in die Kleinunternehmerregelung vor Ablauf der 5-Jahresfrist möglich. Die Übernahme der Anlage ins Privatvermögen führt nicht automatisch dazu, dass die Kleinunternehmerregelung greift.
3. Die Anlage darf mit dem 0-Steuersatz nicht mehr abgeschrieben werden.
4. Die erhöhte Einspeisevergütung greift nicht für Anlagen aus 2021.
Ich fahre damit erheblich Verluste ein. Ich zahle einen Kredit für die Anlage ab, ich habe aufgrund der Wärmepumpe erhebliche Stromkosten und jetzt werden mir finanzielle Mittel einfach so gestrichen. Das ist aus meiner Sicht verfassungswidrig. Kein Unternehmer darf rückwirkend AGBs ändern, schon gar nicht zum Nachteil der Kunden. Warum dürfen Sie das?

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