Wann wird der Nachtflugverkehr von und nach Köln/Bonn eingestellt ?
Seit Jahren leide ich unter Nachtfluglärm. Und das obwohl ich 20 km entfernt vom Flughafen wohne. Nicht nur, daß die lauten Flugzeuge von UPS und Maersk fliegen. Der Passagierverkehr nimmt immer mehr zu. Ich kann keine Ambitionen der Grünen sehen, daß sich das ändert.
Sehr geehrter Herr. P.
danke für Ihre Anfrage.
Der Flughafen Köln/Bonn verfügt über eine gültige Betriebsgenehmigung, die Nachtflug, unter bestimmten Bedingungen, erlaubt. Diese Betriebsgenehmigung ist das Ergebnis historischer Entwicklungen.
Leider wurde nie ein Planfeststellungsverfahren o.ä. durchgeführt, in dem die Interessen des Flughafen-Betreibers und der Anwohnerinnen und Anwohner gerecht gegeneinander abgewogen wurden.
Gleichwohl ist die geltende Genehmigung die Rechtslage. Diese Rechtslage ist auch ein Anspruch des privaten Unternehmens Flughafens Köln/Bonn, ähnlich wie eine Baugenehmigung, und kann nicht anlasslos einseitig durch Bund oder Land geändert werden, auch wenn sich Regierungskonstellationen ändern.
Zwar wurde zuletzt ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, das sich jedoch nicht auf den Flugbetrieb selbst bezog, sondern nur auf diverse – nicht die Kapazitäten erhöhende – Baumaßnahmen auf dem Flughafen-Gelände. Gleichwohl hat das Landes-Verkehrsministerium im Planfeststellungsbeschluss bereits angedeutet, dass weitere Maßnahmen zur Lärmminderung vor allem in der Nacht ergriffen werden müssen.
Denn: Die aktuell gültigen Nachtflug-Regelungen laufen 2030 aus. Die GRÜNEN und auch ich persönlich setzen sich dafür ein, dass hier zeitnah in einem transparenten Verfahren zwischen Flughafen-Betreiber, Luftverkehrsunternehmen, Fluglärm-Initiativen und Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern neue Regelungen gefunden werden, die zu einer spürbaren Absenkung des nächtlichen Fluglärms führen.
Seien Sie versichert, dass wir GRÜNE versuchen, beim Flugverkehr nicht nur auf eine Umstellung zur Klimaneutralität hinzuwirken, sondern auch den Fluglärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern. Dies muss allerdings immer innerhalb des rechtsstaatlichen Rahmens geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Metz