Frage an Martin Kröber von Maik S. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Guten Tag Herr Kröber,
wie werden Sie mit straffällig gewordenen Asylanten (Migranten, Flüchtlinge) umgehen?
MfG
Maik Straatmann
Sehr geehrter Herr S.,
auch Menschen, die Straftaten begehen, sind Menschen. Selbstverständlich liegt es an der Justiz das gerechte Strafmaß für nachgewiesene Straftäter zu finden. Die polizeiliche Kriminalstatistik 2020 für Sachsen-Anhalt (PKS) zeigt, dass Migranten auf den ersten Blick im Schnitt häufiger straffällig werden. Von den mehr als 62.000 Tatverdächtigen im Jahr 2020 waren in meinem Bundesland knapp 12.000 Tatverdächtige mit Migrationshintergrund. Gemessen am Anteil migrantischer Menschen an der Gesamtbevölkerung ist das ein hoher Wert.
Allerdings stelle ich mit Blick in die PKS fest, dass ein nicht unerheblicher Teil der Straftaten in den strafrechtlichen Nebengesetzen behandelt wird. Wir sprechen also über Dinge wie Schwarzfahren. Gleichzeitig zeigt der Blick, auch in andere Bundesländer, dass es eine kleine Minderheit der Menschen ist, die hier Zuflucht gefunden haben, die immer wieder Straftaten begehen. Die große Mehrheit der Geflüchteten in Deutschland war und ist nicht straffällig geworden. Aber selbst für geflüchtete Menschen, die straffällig werden, gilt, dass wir niemanden in Regionen abschieben dürfen, in denen ihnen Verfolgung, Unterdrückung oder Tod drohen. Stattdessen müssen wir Fluchtursachen konsequent bekämpfen, nicht Geflüchtete.
Vielen Dank und Glück auf
Martin Kröber