Martin Haller
Antwort von Martin Haller
SPD
• 19.08.2015

(...) Zur geltenden Rechtslage ist auszuführen, dass in der Bundesrepublik Deutschland der Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB geregelt ist. Hierin wird ausgeführt, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Schwangerschaftswochen rechtswidrig ist, aber straffrei bleibt, wenn die Frau den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nachgewiesen hat und der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird. Weiterhin wird der Schwangerschaftsabbruch als straffrei und rechtmäßig definiert, sollte die Abtreibung mit einer medizinischen Indikation (bspw. (...)

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