Frage an Martin Hahn von Markus S. bezüglich Verkehr
Guten Tag Herr Hahn,
Das Land Baden-Württemberg - und somit die neue Landesregierung - hält rund 12% am Bodensee-Airport Friedrichshafen.
Welche Rolle wird das Land unter neuer Ägide für kleinere Flughäfen wie dem in Friedrichshafen spielen?
Wie gestaltet die neue Landesregierung die Rahmenbedingungen um für den Flughafen ein wirtschaftlich erfolgreiches Arbeiten zu ermöglichen?
Hätte die neue Landesregierung ebenso gehandelt wie die abgewählte, als beim Terminalneubau ein Investitionszuschuss von 5 Mio. Euro vom Land geleistet wurde?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mit Freundlichen Grüßen,
Markus Strobel
Sehr geehrter Herr Strobel,
Ich hatte im Dezember 2011 zusammen mit meinem Kollegen Manfred Lucha eine Kleine Anfrage zum Flughafen Friedrichshafen gestellt. In Januar 2012 antwortete uns das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Wie Sie wahrscheinlich wissen, hatte der Flughafen Friedrichshafen GmbH einen Antrag auf Änderung der luftrechtlichen Genehmigung, datiert vom 23. November 2007, ergänzt am 12. März 2008, gestellt. Es geht dabei um die Erlaubnis von Starts auch nach 22 Uhr. Wann das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist, lässt sich nach Auskunft des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur leider noch nicht sagen. Es sind noch einige Fragen offen. Fest steht aber: Um Starts auch zwischen 22 Uhr und 23.30 Uhr durchführen zu können, muss ein entsprechender Luftverkehrsbedarf bestehen.
Deshalb an dieser Stelle noch ein paar Worte zum Bedarf: Das prognostizierte Fluggastaufkommen im gewerblichen Linien- und Charterverkehr bei verschiedenen Angebotsszenarien wurde in einem Gutachten für 2015 mit 723.000 bis 1,016 Millionen und für 2020 auf 795.00 bis 1,115 Millionen beziffert. Tatsache ist: Der Bedarf für den Ausbau eines Flughafens oder die Erweiterung seiner Betriebszeit muss jeweils konkret nachgewiesen werden. Normalerweise werden dazu Gutachten herangezogen.
Im Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung wird eine Lockerung bestehender Nachtflugverbote abgelehnt. Ob deswegen der Änderungsantrag der luftrechtlichen Genehmigung der Flughafen Friedrichshafen GmbH auf Zulassung von Starts nach 22 Uhr abgelehnt wird, lässt sich so nicht sagen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das zuständige Genehmigungsbehörde ist, erklärte hierzu, es werde auf der Grundlage des geltenden Rechts entscheiden. Im luftrechtlichen Genehmigungsverfahren sind auch die Lärmschutzinteressen der Bevölkerung zu berücksichtigen.
Zu Ihrer letzten Teilfrage: Ich kann heute nicht sagen, wie sich eine grün-rote Landesregierung in dieser Frage verhalten hätte. Das wäre rein spekulativ. Fakt ist, das Land hat fünf Millionen Euro als Gesellschafterin der Flughafen Friedrichshafen GmbH zur Stärkung der Finanzkraft der Gesellschaft in die Kapitalrücklage eingebracht. Dieses Geld wurde verwendet, um zusätzliche Darlehensaufnahmen zu vermeiden, und es wurde zur Finanzierung von Investitionen am Flughafen ausgegeben. Auflagen gab es nicht.
Mit freundlichem Gruß
Martin Hahn MdL