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Martin Häusling
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Frage von Klaas E. •

Wie stehen Sie zu Homöopathie in der Landwirtschaft

Sehr gerhrter Herr Häusling, gemäß „EU-Öko Verordnung“ soll Tieren zunächst Pseudo-Medikation ohne Wirkungsnachweis als Erstmedikation verabreicht werden. Dies verlängert das Leid des Tieres unnötig und stellt eine Zeit- und Ressourcen-Verschwendung dar. Wie stehen Sie persönlich zu Tier-Homöopathie?

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Der wichtigste Punkt der Öko-Verordnung dazu ist folgender:

  • VO (EU) 2018/848 Anh. II, Teil II 1.5.2.2. besagt, dass Krankheiten unverzüglich zu behandeln sind, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden (…)
  • (…) chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen und unter der Verantwortung eines Tierarztes verabreicht werden, wenn…die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Mitteln ungeeignet ist!

Die neue EU-Verordnung über Tierarzneimittel ist hier zusätzlich zu beachten. Sie regelt auch die Umwidmung von Human- in Tierarzneimittel, die ausnahmslos dem Tierarzt vorbehalten ist. Es heißt: Es kann jedoch Situationen geben, in denen kein geeignetes zugelassenes Tierarzneimittel verfügbar ist. Ausnahmsweise sollten Tierärzte dann für die von ihnen behandelten Tiere unter Befolgung strenger Regeln und ausschließlich im Interesse der Tiergesundheit und des Tierschutzes andere Arzneimittel verschreiben dürfen.“

Homöopathische Mittel sind vor dem AMG auch Arzneimittel und dürfen nur noch vom Tierarzt verschrieben werden. Es ist daher in jedem Fall sichergestellt, dass medizinisches Fachpersonal die Entscheidung trifft. Unter dieser Voraussetzung sehe ich kein Problem darin, wenn Fachärzte auch Homöopathika einsetzen.

In der ökologischen Tierhaltung gibt es strengere Wartezeiten für Arzneimittelrückstände als in der konventionellen. Behandlungsmittel, die fachgerecht eingesetzt werden und keine Rückstände erzeugen können daher ein Teil der Behandlungspraxis sein.

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