Frage an Martin Häusling von Christine K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Häusling,
ich habe eine Frage zur Verantwortlichkeit der Länder und Kommunen für die Luftreinhaltung im Zusammenhang mit der geplanten "Verordnung über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen".
Laut einer Studie der Stadt Frankfurt (hier abzurufen: http://zukunftfechenheim.files.wordpress.com/2012/01/flugverkehr-und-luftqualitc3a4t-im-rhein-main-gebiet.pdf ) wird sich die Feinstaubemission durch den Flugverkehr im Rhein-Maingebiet bis 2020 fast verdoppeln. Allerdings werden schon heute die Grenzwerte nicht eingehalten; an 42 Überschreitungstagen wurde 2011 der zulässige Tagesmittelwert von 50 µg/m³ überschritten.
Die Stickstoffdioxid-Emissionen durch den Flugverkehr werden sich lt. Studie durch den Flughafenausbau bis zum Jahr 2020 auf 6.080 t pro Jahr erhöhen. Das entspricht einem Plus von 110 %. Dieser Schadstoff ist ebenfalls schon heute in höherer Konzentration in der Frankfurter Atemluft, als dies die Grenzwerte zulassen: Die über das Jahr gemittelten Emissionsgrenzwerte (40 µg pro m3 Luft) sind bei Stickstoffdioxiden an einigen Meßstationen in Frankfurt deutlich überschritten.
Der Presse entnehme ich, dass das EU Parlament in Brüssel mit dieser Verordnung nationale Regelungen künftig aushebeln könnte, wenn sie "unerwünschte Auswirkungen" auf die Auslastung von Flughäfen oder den Wettbewerb haben.
Als Bürger habe ich einen Rechtsanspruch auf saubere Luft und - dies ist ja schon geschehen – könnte bspw. die Einrichtung von Umweltzonen einklagen. Stadt und Land sind verpflichtet, die Luftreinhaltung zu gewährleisten. Die EU bewertet nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Wie passt die von mir genannte Verordnung in den dargelegten Kontext?
Mit freundlichen Grüßen
Christine Kirchhoff
Sehr geehrte Frau Kirchhoff,
ich teile Ihren Widerstand gegen eine nur wirtschaftliche Interessen berücksichtigende Flugverkehrspolitik. Es ist ein Skandal, dass der Vorschlag der EU-Kommission für lärmbedingte Betriebseinschränkungen an Flughäfen die Kosteneffizienz der Maßnahmen und nicht den Nutzen für die Gesundheit der Bürger als wichtigstes Kriterium definiert und eine Aussetzung vor Ort beschlossener Lärmschutzmaßnahmen durch die EU-Kommission fordert.
Mein Kollege Michael Cramer, der verkehrspolitischer Sprecher unserer Fraktion im Europäischen Parlament ist, hat bereits deutlich gemacht, dass wir Grüne uns massiv für eine Änderung des Vorschlags der Kommission einsetzen werden.
Ein Zusammenhang zwischen dem Vorschlag der EU-Kommission für lärmbedingte Betriebseinschränkungen und den EU-Regeln für Luftqualität besteht jedoch nicht. Lediglich Fragen des Lärmschutzes werden überarbeitet. Die geltenden Regeln für Feinstaubemissionen werden nicht verändert und eine Neugewichtung wirtschaftlicher Interessen im Bereich der Luftqualität wird dadurch nicht vorgeschlagen.
Wir Grüne werden uns in dem nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass das Flughafenpaket die Interessen der Bürger, und nicht die der Airlines in den Mittelpunkt stellt.
Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Michel Cramer, den verkehrspolitischen Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament: michael.cramer@europarl.europa.eu
Herzliche Grüße,
Martin Häusling