Frage an Martin Häusling von Ehry Bernhard J. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Häusling,
wieso wird in der EU immer wieder über eine deutsche Beteiligung an Eurobonds diskutiert obwohl jeder deutsche Abgeordneter wissen müsste, dass Eurobonds verfassungswidrig sind?
Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht: Der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber muss über alle Ausgaben selbst entscheiden. Er hat nicht die Macht, diese Macht anderen zu übertragen, auch nicht der EU, erst recht nicht den Regierungen anderer Staaten.
Dies ist sogar im Grundgesetz mit einer "Ewigkeitsgarantie" geschützt!
Mit freundlichen Grüßen
B. J. Ehry
Sehr geehrter Herr Ehry,
die Diskussionen um Griechenland und mögliche Wege aus der Eurokrise sind nicht einfach. Aus unserer Sicht können Eurobonds durchaus ein Teil der Lösung sein, das haben wir bereits früh klar gemacht. Das von Ihnen genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass die Kompetenz des Bundestags nicht ausgehöhlt werden darf. Damit steckt das Urteil den Rahmen ab, in dem Eurobonds möglich sind. Es bedeutet auch, dass für politisches Handeln Gelder zur Verfügung stehen müssen, dies darf durch Schuldenrückzahlungen nicht gefährdet sein. In den im November veröffentlichten Vorschlägen zu Europäischen Staatsanleihen kommt die EU-Kommission jedoch zu dem Schluss, dass Eurobonds keineswegs zu mangelnder Haushaltsdisziplin in den einzelnen Ländern führen müssen. Vielmehr macht die Kommission Vorschläge, wie gemeinsame Anleihen aussehen könnten. Hier bieten sich also Chancen genau zu überlegen, welche Möglichkeiten wir hier in Europa haben.
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Eurobonds haben würde ich Ihnen vorschlagen, sich an unseren finanzpolitischen Sprecher Sven Giegold zu wenden.
Herzliche Grüße,
Martin Häusling