Frage an Martin Habersaat von Angela W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Frage zum Thema SchülerInnenbeförderung
Hallo Herr Habersaat,
§114 des Schulgesetzes sieht vor, dass eine Schülerbeförderung nur bis zur Klasse 10 getragen wird. Mir ist das gänzlich unverständlich! Warum nur bis zur 10. Klasse? Ist eine höhere Bildung für Kinder nicht wohlhabender Eltern nicht erwünscht? Ersatzweise wird auf das Bildungs- und Teilhabepaket der Jobcenter verwiesen. Werden diese Kosten dort auch tatsächlich übernommen? Erfahrungen zeigen, dass immer wieder auf das Teilhabepaket verwiesen wird, die Kosten aber oft nicht oder nur unzureichend übernommen werden. Rechnen die Jobcenter z.B. die Pauschalwerte für Beförderungskosten gegen, so dass Betroffene die Auswahl zwischen Familienbesuch und Schule haben? Wird dieser Anspruch auch von Geringverdienern wahrgenommen? Es wäre doch naheliegend, dass gerade Eltern mit einem Einkommen im unteren Sektor keine Unterstützung durch die Jobcenter beanspruchen wollen.
Ist Bildung nicht etwas, das wir uns für alle Kinder leisten sollten? Sehen Sie in der Nichtübernahme der Schülerbeförderung ab der 10. Klasse eine soziale Benachteiligung der Kinder von Eltern, die keinen ausreichenden Verdienst haben? Sind hiervon vornehmlich Alleinerziehende betroffen, die ohnehin schon nicht steuerlich entlastet werden? Sehen Sie diesbezüglich eine Veranlassung zum Handeln?
Mich erfüllt diese Regelung mit absoluter Unverständnis und würde mich freuen, das Gesetz besser nachvollziehen zu können. Falls es Ihnen so gehen sollte wie mir, bitte ich sie von ganzem Herzen, hier schnell eine Änderung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing. A. Whyte