Frage an Martin Güll von Dr. Norbert T. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Güll,
ich hab da ein paar Fragen zur Realisierung der Nord-Ost-Umfahrung Dachau, die seit einigen Jahrzehnten in der Warteschleife hängt.
Nach meinen Informationen ist aktuell nur die Ost-Umfahrung in Planung (Internet Bauamt Freising), wie aber steht es mit der mindestens ebenso wichtigen Nord-Umgehung. Ist hier kurzfristig nicht auch eine Planung vorgesehen? Mit welcher Planungsdauer für die einzelnen Abschnitte ist zu rechnen und wann soll nun endlich mit dem Bau der Ost- und der Nord-Umgehung begonnen werden. Gibt es hierfür einen konkreten verbindlichen Zeitplan?
Für eine kurzfristige Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen als betroffener Bürger Dachaus sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen aus Dachau
Dr. Norbert Teufelhart
Sehr geehrter Herr Dr. Norbert Teufelhart,
wahrscheinlich haben Sie es schon aufgegeben, auf eine Antwort von mir zu warten. Sie waren und sind bisher der Einzige, der mir über abgeordnetenwatch eine Frage gestellt hat, sodass mein Büro und ich dies bisher noch nicht wirklich auf dem Schirm hatten.
Ich habe gesehen, dass Ihnen mein Kollege Seidenath bereits eine sehr qualifizierte Antwort gegeben hat. Dennoch habe ich beim Straßenbauamt Freising noch einmal angefragt, was dort der neueste Stand ist und übersende Ihnen hiermit die Antwort von dort. Ich hoffe trotzdem, dass Sie damit noch etwas anfangen können. Bitte nehmen Sie ggf. direkt über meine E-Mail mdl@martinguell.de mit mir Kontakt auf.
Und hier die Antwort aus Freising.
Zu Ihren Fragen zu den Umfahrungen von Dachau können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
1.) Für die Ostumfahrung Dachau, die Nordumfahrung Dachau und auch die Umfahrung Hebertshausen wurde von der Regierung von Oberbayern ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Es liegt eine landesplanerische Beurteilung vom 27.01.2006 vor, in der u.a. Trassen für die Ostumfahrung und die Nordumfahrung Dachau positiv raumgeordnet sind.
2.) Wir erstellen derzeit die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren für die Ostumfahrung Dachau. Wir beabsichtigen, die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Mitte 2011 bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen.
3.) Das Planfeststellungsverfahren selbst wird von der Regierung von Oberbayern durchgeführt. In der Regel erfolgt die Auslegung der Unterlagen zeitnah im Anschluss an unseren Antrag auf Einleitung des Verfahrens.
4.) Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens hängt vor allem von der Zahl und dem Gewicht der Einwendungen gegen das Projekt ab. Es können Tekturen notwendig werden, die neben der Änderung der Planfeststellungsunterlagen auch eine erneute Auslegung der Unterlagen erfordern. Dann bestünde auch die Möglichkeit von weiteren Einwendungen. Insofern ist es verfrüht, Aussagen zur Dauer des Planfeststellungsverfahrens zu machen.
5.) Derzeit ist noch nicht absehbar, in welchem Umfang Einwendungen gegen die Ostumfahrung im Planfeststellungsverfahren erhoben werden. Im Stadium des Vorentwurfes wurde die geplante Trasse mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange liegen zustimmende Stellungnahmen zum Vorentwurf vor. Wir haben den betroffenen Grundstückseigentümern im letzten Jahr die geplante Trasse im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Dachau vorgestellt. Die Ostumfahrung wurde dabei teilweise kontrovers diskutiert. Der Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass sich der Bund Naturschutz vehement gegen die Ostumfahrung ausspricht. Ob es jedoch tatsächlich zu einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses kommen wird, ist derzeit nicht abschätzbar.
6.) Ein möglicher Baubeginn für die Umfahrung Dachau ist zunächst davon abhängig, dass ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Wie oben erwähnt, ist die Dauer des Planfeststellungsverfahrens derzeit noch nicht abschätzbar.
7.) Bemühungen um die Sicherstellung der Finanzierung von Straßenbauprojekten laufen in der Regel, wenn sich vollziehbares Baurecht abzeichnet. Erst dann ist es angebracht, die Aufnahme des Projekts in den Doppelhaushalt des Freistaats Bayern zu beantragen.
8.) Für die Nordumfahrung Dachau erarbeiten wir derzeit die Unterlagen für den Vorentwurf. Es ist geplant, den Vorentwurf bis Ende 2011 der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung des Vorentwurfs, wofür erfahrungsgemäß ein halbes Jahr veranschlagt werden muss, könnten ab Mitte 2012 die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erarbeitet werden. Das Planfeststellungsverfahren könnte dann etwa Mitte 2013 eingeleitet werden - mit den unter Punkt 4 genannten Unwägbarkeiten. Nachdem für die Nordumfahrung derzeit erst die Unterlagen für den Vorentwurf erstellt werden, können wir derzeit noch keine Aussage treffen, inwiefern mit Einwänden zu rechnen ist. Wie für die Ostumfahrung gilt auch hier, dass eine Einstufung des Projekts in die 1. Dringlichkeit des Ausbauplans für Staatsstraßen Voraussetzung für den aufgezeigten Zeitablauf ist.
Ende der Antwort aus Freising.
Herzliche Grüße
Martin Güll, MdL