Denken Sie, dass nach der Einführung der Impfpflicht die 2G- und 3G-Regelungen weiter bestehen bleiben sollten? Diese sind ja auch geeignet, Menschen mit unzureichendem Impfstatus erkennbar zu machen.
Diesen unzureichenden Impfstatus könnte dann der Arbeitgeber oder eine andere Kontakt- oder Kontroll-Person den Behörden melden und auf diese Weise könnte man sich dann auch ein Impfregister sparen.
Vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Leider hat kein Antrag zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht die erforderliche Unterstützung im Deutschen Bundestag erreichen können. Das bedaure ich sehr: Eine höhere Impfquote hätte sicherlich zu einer verbesserten Situation in der pandemischen Lage beitragen können. Zum Zeitpunkt der Abstimmung im April befürwortete auch eine große Mehrheit in der Bevölkerung die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht oder einer Impfpflicht ab 50 Jahren.
Das aktuelle Infektionsschutzgesetz gilt bis zum 23. September. Bereits jetzt laufen Vorbereitungen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und den Gesundheitsministern in den Ländern, um im Herbst über geeignete Gegenmaßnahmen zu verfügen und in weiteren Wellen gut geschützt zu ein. Sicher wird man sich dafür auch ansehen, welche früheren Maßnahmen - wie z.B. 3G- bzw. 2G-Regelungen - besonders gut gewirkt haben.
Freundliche Grüße
Martin Gerster