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Martin Gerster
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Frage von richard h. •

Frage an Martin Gerster von richard h. bezüglich Tourismus

grüß Gott Herr Gerster,
in unserem LK besteht ein erheblicher Bedarf an Kontrollen der Polizei im Kom-Bereich, denn es werden regelmäßig Lenk und Ruhezeiten überschritten.
Können Sie dort eingreifen, es wäre im allgemeinen und auch Ihrem persönlichen Interesse, denn sollen Ihre Kinder mit einen unausgeschlafenen busfahrer zur Schule fahren?

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Sehr geehrter Herr Huber,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin Ihrem Hinweis umgehend gefolgt und habe mich bei den zuständigen Stellen vor Ort erkundigt, ob und inwiefern Erkenntnisse über die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im örtlichen ÖPNV vorliegen. Dies ist derzeit nicht der Fall.

Wie mir die Polizeidirektion Biberach versichert, tut sie vor Ort ihr Möglichstes, um auch auf diesem Gebiet für Ihre und meine Sicherheit zu sorgen. Allerdings können konkrete Einzelfallkontrollen oder Betriebsprüfungen nur dann durchgeführt werden, wenn genaue Angaben zu den betroffenen Linien, Unternehmen und Fahrern gemacht werden.

Ohnehin gestaltet sich die Durchführung entsprechender Kontrollen schwierig, da der von Ihnen angesprochene Schülertransport im Landkreis im Rahmen des so genannten Linienverkehrs nach § 42 PBefG abgewickelt wird. In diesen mit Kontrollen einzugreifen ist für die Polizei aber grundsätzlich problematisch, da sie durch Weisungen gehalten ist, Routineüberprüfungen vom Kraftomnibussen, die im Linienverkehr eingesetzt sind, nur am Ende und nicht während einer Linienfahrt durchzuführen – es sei denn, es droht eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Da derartige Eingriffe mit erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung der Fahrpläne verbunden wären, erscheint mir eine solche Regelung auch sinnvoll. Alleine das Herunterladen der Fahrerdaten von den eingesetzten Kontrollgeräten dauert jeweils ca. eine halbe Stunde, in der der Verkehr unterbrochen werden müsste. Sie können sich vorstellen, was das für die Taktung der Fahrpläne bedeutet. Auch ist zu beachten, dass ein beträchtlicher Teil der im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge auf Grund des Art. 3 der VO (EG) 561 von der Nachweispflicht der Lenk und Ruhezeiten ausgenommen sind.

Insofern liegt die primäre Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten beim Unternehmer, der den Linienverkehr betreibt. Hält dieser seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Fahrerinnen und Fahrern nicht ein, läuft er Gefahr seine Konzession zu verlieren.

Angesichts der bereits seit Jahren desolaten Personalsituation bei der Polizei sehe ich überdies, dass eine maßgebliche Ausweitung der Kontrollen nur auf Kosten anderer Bereiche der öffentlichen Sicherheit möglich sein dürfte. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, die das Vollzugspersonal seit Jahren reduziert. Bis zum Jahr 2010 werden knapp 1.000 Stellen im Vollzug und knapp 300 Stellen in der Verwaltung gestrichen. Hinzu kommen hohe pensionsbedingte Abgänge, deren Zahl durch die nachrückenden Polizei-Anwärter nicht ausgeglichen wird.

Sofern Sie Hinweise auf konkrete Missstände haben, stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen aber, sich in diesem Falle direkt an die Polizei vor Ort zu wenden und vorhandenes Beweismaterial vorzulegen.

Mit herzlichen Grüßen

Martin Gerster

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