Frage an Martin Gerster von Rebecca K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Gerster,
als ich anfang des Jahres von der Kindergelderhöhung erfahren habe, habe ich mich sehr gefreut. Ich, 21 Jahre alt und habe zwei Söhne (4 und2 Jahre) wir leben von Harz 4. Und genau da liegt mein Problem, das Kindergeld wird mir ja als Einkommen angerechnet, also die zwanzig Euro mehr (die uns echt gutgetan hätten) werden mir ja wieder abgezogen. Ich hab also nichts gewonnen. Ist es nicht ein bisschen gemein? Es ist ja eigentlich für die finanzell benachteiligten Kinder gedacht und die bekommen es jetzt garnicht. Schade!
Was meinen sie dazu? Könnten sie das nicht mal bitte im Bundestag erwähnen? Würde mich sehr über eine Antwort freuen, danke schön schon vorab für ihre Zeit und Mühen .
Mit freundlichem Gruß
Rebecca Kiefer
Sehr geehrte Frau Kiefer,
für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen herzlich danken. Ich verstehe sehr gut, dass es für Sie enttäuschend sein muss, dass das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Die Gründe, warum dies so ist, liegen in der Systematik der Fördergesetzgebung begründet. Grundsätzlich sind wir dazu verpflichtet, die finanziellen Belastungen, die mit der Entscheidung für Kinder einhergehen, von staatlicher Seite auszugleichen. Die Instrumente dazu müssen allerdings so ausgestaltet sein, dass Eltern die Arbeitslosengeld II beziehen nicht grundsätzlich im Vorteil gegenüber Eltern sind, die berufstätig sind. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird die Tatsache, ob jemand Kinder hat oder nicht, ja bereits berücksichtigt. Insofern könnte eine Bevorzugung („Doppelförderung“) gegenüber denjenigen Eltern bestehen, die ausschließlich Kindergeld beziehen oder die Ihnen zustehenden Freibeträge in Anspruch nehmen.
Bei aller verständlichen Enttäuschung bitte ich Sie aber zu berücksichtigen, dass wir auch solche Familien unterstützen, die von Arbeitslosengeld II abhängig sind. Dies zum einen durch die an die Rentenentwicklung gekoppelte Erhöhung der Regelsätze. Überdies haben wir im Dezember ein Schulmittelbedarfspaket verabschiedet, das gerade diese Familien mit 100 € pro Schuljahr entlastet. Nicht zuletzt verweise ich auf die im Konjunkturpaket II enthaltene Einmalzahlung von 100 Euro, von der auch die Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II in
voller Höhe profitieren.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft deutlich gemacht zu haben, dass wir Ihnen die Anrechnung des Kindergeldes auf das ALG nicht willkürlich zumuten und auch die Situation Ihrer Familie in unseren politischen Konzepten im Auge haben.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerster