Frage an Martin Gerster von Walter T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Gerster,
warum haben Sie gegen die Rückkehr zur alten Pendler-Pauschale gestimmt?
Wenn ich lese
"wonach der Weg zur Arbeit eine Privatangelegenheit sei",
frage ich mich, ob diese Formel nicht auch für Abgeordnete gelten sollte.
Sie reisen ab Biberach/Riss nach Berlin (und zurück) doch auch auf Steuerzahlerskosten. Womit begründet sich dieses Privileg?
Freundliche Grüsse aus der ahnungslosen Provinz
Walter Tritschler
Sehr geehrter Herr Tritschler,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Wie Sie zum Beispiel der Dokumentation auf ´abgeordnetenwatch.de´ entnehmen können, gilt auch die reformierte Pendlerpauschale ab dem 21. Fahrtkilometer. Wie Sie überdies richtig darlegen, basiert der Abgeordnetenberuf auf Präsenz im Wahlkreis und Berlin, zwischen denen in meinem Falle rund 650 Kilometer liegen. Wenn Sie also meine Fahrten zwischen Biberach und Berlin als Anreisen zur Arbeit betrachten, würden diese auch nach der neuen Regelung unter die Pendlerpauschale fallen.
De facto ist dies natürlich nicht der Fall, da die Übernahme mandatsbedingter Reisen aus dem Etat des Deutschen Bundestages bestritten wird bzw. durch die kostenfreie Nutzung der Deutschen Bahn bei Dienstreisen entfällt. Die im Wahlkreis anfallenden Fahrtkosten werden durch die steuerfreie Pauschale als Teil des Abgeordnetensalärs abgedeckt, genau wie die Kosten für die Anmietung meines Wahlkreisbüros und den zusätzlichen Wohnsitz in Berlin.
Die Pauschale dient als Ausgleich dafür, dass Abgeordnete keinerlei Werbungskosten steuerlich geltend machen können. Gleiches gilt übrigens auch für die Regelungen zur "doppelten Haushaltsführung", die Abgeordnete nicht für sich in Anspruch nehmen können. Die rechtliche Zulässigkeit der Pauschale hat erst jüngst der Bundesfinanzhof bestätigt.
Warum aber habe ich nicht zugestimmt, obwohl ich mich - entgegen der Mehrheit meiner Fraktion - für die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale ausgesprochen hatte? Die Gründe entsprechen denen der CSU-Abgeordneten, die ebenfalls gegen den Antrag der LINKEN gestimmt haben, "weil es der Partei nicht um die Sache, sondern um ein durchsichtiges politisches Manöver" (Hartmut Koschyk) ging. Die Teilfraktion der CSU hatte sich im Zuge des bayerischen Landtagswahlkampfes für die Wiedereinführung des alten Modells eingesetzt. Mit ihrem Antrag wollte Fraktion die LINKE die in Berlin regierende Koalition daraufhin zwingen, uneinheitlich abzustimmen, was man dann der Öffentlichkeit als Zeichen inhaltlicher Zerrissenheit verkauft hätte.
Ich denke nicht, dass man über jedes parteitaktische Stöckchen springen muss, das einem hingehalten wird. Ich werde mich dafür einsetzen, das Thema zu gegebener Zeit erneut aufzugreifen und dann mit einer eigenen parlamentarischen Initiative aufzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerster