Frage an Martin Gerster von Peter F. bezüglich Recht
Wie ist Deine Position zur Patientenverfügung?
Lieber Peter,
herzlichen Dank für Deine Anfrage, die ich natürlich gerne beantworte. „Patientenverfügungen“ sind ein enorm wichtiges und gleichzeitig auch ein extrem schwieriges Thema, das sich keinesfalls in vier oder fünf Sätzen abhandeln lässt. Hinweise auf Fraktionspositionierungen – wie Sie mancher Kollege vornimmt - halte ich in diesem Zusammenhang für völlig inakzeptabel. Es geht hier um die grundsätzliche Frage nach dem Sein menschlichen Lebens, um die Frage der Definition für die Würde des Menschen. Hier ist meiner Meinung nach das Gewissen jedes einzelnen Abgeordneten gefragt und dieses kann jeder ausschließlich für sich selbst befragen.
Es geht um die Frage, wie wir mit Menschen umgehen, die aufgrund einer Krankheit oder auch eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, selbst zu artikulieren, ob und inwiefern eine weitere medizinische Versorgung erfolgen soll. Wie können wir in seiner solchen Situation garantieren, dass das Grundrecht auf Selbstbestimmung gewährleistet ist – darum geht es. Im Grundgesetz finden wir in Artikel 2 das Recht auf Leben. Ob dieses jedoch auch eine Pflicht zum Leben darstellt, stößt bei mir auf erhebliche Zweifel. Wer im Laufe seines Lebens seinen Willen für eine solch diffizile Situation schriftlich festhält und fixiert, dem spreche ich meinen vollen Respekt aus. Niemandem dürfte leicht fallen, eine solche Entscheidung niederzuschreiben. Sie ist sicherlich reiflich überlegt. Sie sollte aus meiner Sicht daher auch Beachtung finden. Die Umsetzung und Überprüfung der schriftlichen Verfügung bedürfen aber aus meiner Sicht klarer Regeln.
Ob und unter welchen Bedingungen in Zukunft Patientenverfügungen in Deutschland Berücksichtigung finden sollen, ist für mich eine der bislang schwierigsten Entscheidungen im Deutschen Bundestag. In der Abwägung zwischen den verschiedenen Initiativen, die im Bundestag ja über alle Fraktionsgrenzen hinweg diskutiert werden, habe ich bis heute für mich noch keine endgültig abschließende Bewertung vorgenommen. Ich habe daher keinen der von den Kollegen ausgearbeiteten Vorschlägen unterzeichnet, werde aber wohl den von Kollegen Joachim Stünker, Michael Kauch, Lukrezia Joachimsen und Jerzy Montag vorgelegten Gesetzentwurf mittragen – nachzulesen in der Bundestagsdrucksache 16/8442.
Für weitere Nachfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße und bis bald
Martin Gerster