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Martin Gerster
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Frage von Frans Joris F. •

Frage an Martin Gerster von Frans Joris F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Martin, wie stellst Du dich jetzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Sterbehilfe?

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Sehr geehrter Herr Fabri, lieber Frans,

in jedem Fall sollte eine Entscheidung darüber nicht dem "Fraktionszwang" unterliegen. Das wird es auch nicht und das ist auch gut so, denn es handelt sich um eine Frage, die jede/r Abgeordnete mit seinem/ihrem Gewissen ausmachen und vereinbaren können muss. Die Regelung (§271 StGB), die das BVerfG "gekippt" hat, haben wir 2014/2015 in einem über ein Jahr dauernden Verfahren intensiv diskutiert und keine/r hat sich die Entscheidung damals leicht gemacht. Auch ich nicht. Ich habe dem damaligen Gesetzentwurf zugestimmt und mein Gewissen hat sich seither nicht geändert. Insofern akzeptiere und respektiere ich natürlich die Entscheidung des Verfassungsgerichts; wichtig ist und bleibt für mich aber vor allem, dass eine Entscheidung zur Selbsttötung wirklich nur von der betroffenen Person selbst ausgehen kann, darf und muss. Eine neue Regelung darf - auch nicht indirekt - dazu führen, dass kranke Menschen ihre Entscheidung von einem vermeintlichen gesellschaftlichen und/oder familiären Zwang abhängig machen. Wie genau dies rechtlich ausgestaltet werden kann, bspw. über "Wartefristen" muss nun intensiv geprüft werden.

Viele Grüße
Martin Gerster

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