Frage an Martin Gerster von Matthias M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
S.g.H. Gerster,
werden Sie im Rahmen der Verabschiedung und Diskussion des Gesetzes zur Senkung der Unternehmersteuer darauf hinwirken, daß die Unternehmer nur dann die Steteur gesenkt bekommen, wenn sie ihrer gesellschftlichen Verantwortung nachkommen Menschen zw. 35 und 67 Jahre einzustellen und zum Abbau von Arbeitslosigkeit beizutragen?
Bitte verabschieden Sie sich von der Illusion, daß durch Steuersenkung die Konjunktur ansteigt u. autom. Arbeitsplätze entstehen werden. mfG M. Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
auch für Ihre zweite Frage zum Thema Unternehmenssteuerreform danke ich Ihnen herzlich.
Einen automatischen Zusammenhang zwischen Steuererleichterungen und der Schaffung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen gibt es in der Tat nicht. Damit sich ein solcher Effekt einstellt gilt es, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Genau dieses Ziel hat meine Fraktion in den Verhandlungen um die Unternehmenssteuerreform konsequent verfolgt und viele unserer Positionen durchgesetzt.
Entgegen Ihrer Annahme dient die Reform allerdings nicht allein dem Ziel, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Sie soll auch die Steuereinnahmen unseres Staates erhöhen und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Gewinne, die in Deutschland erwirtschaftet werden, sollen schließlich auch in Deutschland versteuert werden. Schließlich gehen Forschungseinrichtungen wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) davon aus, dass derzeit jährlich etwa 100 Mrd. Euro in Deutschland erzielter Unternehmensgewinne am deutschen Fiskus vorbei ins Ausland verschoben und somit nicht bei uns versteuert werden. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von der Reform. Die Finanzkraft der Kommunen wurde durch den Erhalt der Gewerbesteuer und die Verbreitung der Bemessungsgrundlage gestärkt -- sie können mit Mehreinnahmen von 70 Milliarden Euro rechnen. Sich arm zu rechnen wird jedoch für Unternehmen zukünftig schwieriger. Wer solche Gründe vorschiebt, um sich vor Einstellungen zu drücken, hat es somit in Zukunft jedenfalls nicht leichter. Zum Glück stellen solche Fälle jedoch eine Minderheit dar, sämtliche mir aus persönlichen Gesprächen bekannte Unternehmer bekennen sich zu ihrer sozialen Verantwortung.
Eine Kopplung der Steuerentlastungen an Einstellungsgarantien für spezifische Personenkreise (z.B. Alterskontingente) ist weder rechtlich möglich, noch sinnvoll, da man der jeweiligen Situation der Unternehmen nur sehr schwer gerecht werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerster