Frage an Martin Gerster von alfred z. bezüglich Umwelt
Weshalb wird der Verbrauch vonRein- Bio-Diesel und Pflanzenöl durch das Energiesteuergesetz totbesteuert. Was ist wichtiger die paar € Mineralölsteuer oder die Umwelt?
Sehr geehrter Herr Zahler,
herzlichen Dank für Ihre Frage zur Besteuerung von Biokraftstoffen, zu der ich gerne Stellung nehme. Den pauschalen Vorwurf, wir würden Reinbiodiesel und Pflanzenöl „totbesteuern“ muss ich zurückweisen. Die von Ihnen hergestellten Zusammenhänge zwischen Kraftstoff-Besteuerung und Umweltgedanken stellen sich für mich etwas differenzierter dar, was ich Ihnen im Folgenden erläutern möchte.
Auch ich befürworte einen Ausbau des Marktanteils von Biokraftstoffen, da wir langfristige Alternativen zu den schwindenden fossilen Energieressourcen brauchen. Allerdings darf dabei das Ziel einer Verminderung von CO2-Emisionen, wie sie auch beim Verbrauch von Biokraftstoffen entstehen, hierbei nicht aus dem Blick geraten. Insofern gibt es auch umweltpolitische Gründe, den Verbrauch solcher Kraftstoffe steuerlich nicht dauerhaft zu unterstützen. Auch handelt es sich bei der von Ihnen kritisierten Entscheidung also nicht um eine zusätzliche Besteuerung, sondern um einen allmählichen Abbau von Steuervergünstigungen.
So wird die steuerliche Förderung von klassischen Biokraftstoffen wie Biodiesel und Pflanzenöl erst nach 2011 beendet. Bis dahin wird ab dem 1. August 2007 eine Eingangsbesteuerung von 9 Cent je Liter für Biodiesel eingeführt. Pflanzenöle bleiben in diesem Zeitraum steuerbefreit, soweit sie in der Landwirtschaft als Treibstoff eingesetzt werden. Bioethanol und modernere synthetische Biokraftstoffe der „zweiten Generation“ (Sunfuel, Synfuel) bleiben bis 2015 steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2009 wird der Steuersatz für Biodiesel und für Pflanzenöl jährlich in Schritten von 6. bzw. 8 Cent pro Liter erhöht, so dass ab dem 1.1.2012 der zu Diesel vergleichbare Regelsteuersatz von 45 Cent je Liter gilt.
Bei der steuerlichen Begünstigung der Biokraftstoffe ging es darum, die bislang höheren Herstellungskosten auszugleichen, damit sie sich als Alternative zu herkömmlichen fossilen Treibstoffen etablieren können. Eine weitere Begünstigung lässt das EU-Recht, das auf eine Regelung durch den Markt abzielt, derzeit nicht zu. Durch die langfristige und schrittweise Erhöhung der Besteuerung erhält der Biokraftstoff-Markt die Möglichkeit, durch Kostensenkungen in der Herstellung an die Schwelle der Wettbewerbsfähigkeit zu kommen. Hinter dieser Philosophie steht die Erfahrung, dass marktunabhängige Subventionierung die Produzenten in den entsprechenden Bereichen hemmt, vorhandene Innovationspotentiale auszuschöpfen. Diesem Gedanken trägt auch die verlängerte Steuerbegünstigung von Bioethanol und der erwähnten Biokraftstoffe der zweiten Generation Rechnung. Schließlich wird hier die notwendige Marktdurchdringung noch auf sich warten lassen, was eine Förderung begünstigt.
Zweifellos wäre mehr möglich, um den Marktanteil reiner Biokraftstoffe weiter auszubauen. Ich halte dies sogar für zwingend erforderlich und setze mich dafür auf allen Ebenen ein. In der gegenwärtig gegebenen politischen Konstellation ist eine weitergehende Entlastung jedoch nicht mehrheitsfähig. Den Ausstieg aus der Steuerbegünstigung halte ich jedoch und im Grundsatz für richtig.
Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und stehe Ihnen für weitere Auskünfte gerne auch persönlich zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Martin Gerster