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Martin Gerster
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Frage von Stefan B. •

Frage an Martin Gerster von Stefan B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sie vertreten die Meinung, das es Gentechnik nicht auf deutschen Äckern geben darf. Dennoch vertreten Sie aber im Gegenzug die Einführung von TTIP und CETA. Nach meiner bisherigen Kenntnisnahme schließt sich das aber definitiv aus, da die Lebensmittelstandards der Amerikaner und Kanadier um ein vielfaches niedriger ist als in Deutschland, und Gentechnisch veränderte Lebensmittel dort "normal" sind.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Anwendung von Gentechnik durch die Freihandelsabkommen CETA und TTIP.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit langem für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ein. Der Schutz der biologischen Vielfalt, die Saatgutreinheit und damit der Erhalt der Wahlfreiheit ist für uns eine elementar wichtige Aufgabe, zu der wir uns auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 verpflichtet sehen: In seiner Entscheidung vom 24. November 2010 hat des BVerfG darauf hingewiesen, dass die Ausbreitung von gentechnisch verändertem Material, einmal in die Umwelt ausgebracht, schwer oder gar nicht begrenzbar ist. Es verwies auf die besondere Sorgfaltspflicht des Gesetzgebers, der nach Artikel 20a des Grundgesetzes den Auftrag habe, „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.“

Deshalb haben wir uns für eine Novellierung des Gentechnikgesetzes eingesetzt, die praktikable und rechtssichere bundesweite GVO-Anbauverbote regelt und dafür sorgt, dass unsere Felder weiterhin gentechnikfrei bleiben. Doch diese Novelle ist an der CDU/CSU gescheitert. Das zuständige CSU-Ministerium legte einen völlig ungeeigneten Entwurf vor, der von allen Bundesländern, von Juristen und von Umwelt- und Verbraucherverbänden als nicht praktikabel und unnötig kompliziert kritisiert wurde. Die von der SPD vorgeschlagenen notwendigen Änderungen wurden von der CDU/CSU verhindert. Ohne diese Änderungen war der Gesetzentwurf für uns nicht tragbar.

Die Bestimmungen zur Gentechnik im Bereich Biotechnologie im CETA-Abkommen zielen auf einen Dialog und Informationsaustausch ab. Dadurch wird der Erfahrungs- und Informationsaustausch im Rahmen der Zusammenarbeit das gegenseitige Verständnis im Bereich der Biotechnologie verbessert. CETA enthält aber in keiner Weise Verpflichtungen zur Änderung des europäischen Gentechnikrechts und schränkt auch nicht das Recht jeder Vertragspartei ein, neue Rechtsvorschriften nach Maßgabe der eigenen Schutzbedürfnisse und Prioritäten zu erarbeiten. In CETA werden effiziente wissenschaftsbasierte Zulassungsverfahren für biotechnologische Produkte als gemeinsames Ziel für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Biotechnologie festgehalten. Aus dieser Zusammenarbeit ergeben sich keine rechtlichen Verpflichtungen zur Änderung des EU-Rechts. Der frühzeitige Austausch von Informationen zwischen den Vertragsparteien kann hilfreich sein, um dem Vorsorgeprinzip noch besser Rechnung tragen zu können. Zum Umweltschutz enthält CETA ein eigenes Kapitel 25, in dem die Parteien eine verstärkte Zusammenarbeit vereinbaren, um die Umwelt zu schützen und zu bewahren und nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Die Verhandlungen zu TTIP sind zuletzt zum Erliegen gekommen, da sich die Vertragspartner bei der Definition von fairem Handel, beim Schutz der Umwelt, der Verbraucher und der Bürger nicht einigten konnten. Die SPD-Bundestagsfraktion und die Sozialdemokraten im europäischen Parlament haben sich immer wieder für den Schutz der grünen Standards stark gemacht. Jedoch könnten unter einer neuen schwarz-gelben Bundesregierung die Verhandlungen zu TTIP wieder aufgenommen werden. Inwieweit der Schutz der Umwelt hierbei eine entscheidende Rolle einnimmt, wird die Zukunft zeigen.

Nichtdestotrotz werden wir uns in der nächsten Legislaturperiode für eine Regelung einsetzen, die den Anbau von genveränderten Pflanzen national verbietet. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf zu wissen, wo gentechnisch veränderte Pflanzen eingesetzt wurden. Deshalb fordern wir außerdem eine Ausweitung der EU-weiten Kennzeichnungspflicht - auch auf Lebensmittel, die von Tieren stammen, die mit GVO-Pflanzen gefüttert wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerster

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