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Martin Gerster
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Martin Gerster von Wolfgang R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gerster!

Ich war mal begeistert von Martin Schulz und wollte die SPD wählen. Leider hat ein Bericht in der Sendung von Report Mainz am 30.5. über das Kassieren von hohen und ungerechten Aufwandsentschädigungen von den EU-Parlamentariern „ http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/EU-Parlamentarier-kassieren-hohe-Aufwand/Das-Erste/Video?bcastId=310120&documentId=43197704 “ meine Beurteilung von ihm umgedreht, weil er hat keine Antwort zu dem Thema gegeben hat. Darf so eine Person Bundeskanzler werden? Ich bin dagegen. Könnten Sie mir plausible Gründe dafür geben, welche das Verhalten rechtfertigen?

Warum haben Sie meine Frage vom 13.10.16 noch nicht beantwortet?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Richter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Richter,

auch ich kann nicht stellvertretend für Martin Schulz antworten. Auch bin ich kein Europaparlamentarier, so dass Sie mir bitte nachsehen, dass ich auch auf deren besondere Regelungen kaum Auskunft geben kann. Erlauben Sie dennoch ein Vergleich zu den Regelungen im Deutschen Bundestag.

- Wir als Gesetzgeber haben uns ebenfalls für eine Kostenpauschale entschieden, da diese dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird. Das gilt zweifelsohne auch für Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

- Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostengünstigste bzw. unbürokratischste Lösung dar: Im Falle von Einzelnachweisen würde sich der Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestag und damit für den Steuerzahler enorm erhöhen. Auch diese Begründung kann sinngemäß auf das Europäische Parlament übertragen werden.

- Ferner können durch die Gewährung einer Pauschale die Kosten im Haushalt von Anfang an – anhand der Zahl der Abgeordneten – genau berechnet werden. Damit wird den Zielen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit Rechnung getragen.

- Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2010 unmissverständlich bestätigt ( 2 BvR 2227/08 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/07/rk20100726_2bvr222708.html;jsessionid=CC3992BD1EB206162577B7446EA951B7.2_cid394 ), dass es keiner Regelung über Einzelnachweise bedarf. Die „pauschale Erstattung soll Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden, die beim Einzelnachweis mandatsbedingter Aufwendungen dadurch aufträten, dass die Aufgaben eines Abgeordneten aufgrund der Besonderheiten des Abgeordnetenstatus nicht in abschließender Form bestimmt werden könnten“ so das Bundesverfassungsgericht.

Dass Martin Schulz nicht auf die Fragen des Reporters eingegangen ist, kann ich kaum beurteilen. Ich kann Ihnen lediglich so viel sagen, dass der Terminkalender eines Spitzenkandidaten oft mehr als voll ist, und spontane Presseanfragen (auf der Straße angesprochen) daher grundsätzlich nicht beantwortet werden. Bei der Vielzahl der Medienvertreter würde dies einen geregelten Tagesablauf unmöglich machen. Dass hierbei kein guter Eindruck entsteht ist mir leider bewusst – den Journalisten aber ebenfalls. Manchmal wird solch eine erwartbare Reaktion auch bewusst herbeigeführt / provoziert. Da dies aber alles in den Bereich der Spekulation fällt, ist es meines Erachtens nicht sinnvoll darüber zu mutmaßen.

Nicht zuletzt ist – dank Pressefreiheit – eine solche Berichterstattung möglich und spielt die Verantwortung letztlich zurück in die Hand der Wählerinnen und Wähler. Das ist gelebte Demokratie und gut so. Abschließend habe ich dennoch die Bitte, dass Sie uns der Inhalte wegen wählen (oder auch nicht), und nicht aufgrund eines Eindrucks im Rahmen einer Reportage. Ich jedenfalls würde mich über Ihre Stimme und Ihr Vertrauen am 24. September – und darüber hinaus – freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster

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